Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Gasthaus-Hotel FUCHS

Hotel***S-Gasthaus Fuchs

2 Nächte im Komfort-Doppelzimmer mit 2 Stunden-Ebike-Schnuppertour

3 Tage 3-Sterne Superior mit Hausbrauerei, Sauna, Dampfbad, Massage

pro Person ab 130,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Auer Witte Thiel: Bei Gebäudesanierung gelten Richtlinien zum Zeitpunkt der Errichtung

Erschienen am 17.08.2013 um 13:05 Uhr

BGH gibt Revision statt: Vermieterin muss Mietminderung nicht akzeptieren

München – August 2013: Der Bundesgerichtshof befasste sich jüngst mit der Frage, ob eine unzeitgemäße Tritt- und Schallschutzdämmung einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel darstellt. Über das Urteil und den konkreten Fall berichtet Auer Witte Thiel.
Im vorliegenden Fall, über den Auer Witte Thiel unter http://www.auerwittethiel-mietrecht.de näher berichtet, hatte der Wohnungsmieter eines 1952 nach dem Krieg wiederaufgebauten Altbaus geklagt. Streitpunkt war die Tritt- und Schallschutzdämmung zwischen seiner Obergeschoss- und den darüber liegenden Dachgeschosswohnungen. Letztere waren im Zuge eines Dachgeschossausbaus 2003 entstanden. Die Vermieterin hatte im Dachgeschoss auf einer Fläche von 21 m² den Estrich entfernen und erneuern lassen. Auf weiteren, 96 m² und 59 m² großen Flächen, war der alte Estrichbelag nur abgeschliffen und verspachtelt worden.
Der Mieter monierte nun, dass die Schallisolierung weder 1952 noch zum Zeitpunkt des Dachgeschossausbaus den geltenden Schallschutzstandards entsprochen habe und minderte die Miete 2007 um 20 Prozent, erläutert Auer Witte Thiel den Hintergrund des Tatbestands.

Während das Amtsgericht der Klage stattgab und das Mannheimer Landgericht die Berufung der Vermieterin zurückwies, gab ihr der Bundesgerichtshof schließlich recht. Der VIII. Zivilsenat kam zu dem Urteil, dass eine Altbauwohnung keinen schallschutztechnischen Mangel aufweist, solange der Tritt- und der Luftschallschutz den DIN-Normen entspricht, die zum Zeitpunkt Gültigkeit besaßen, an dem das Gebäude errichtet wurde. Die einzige Ausnahme sind anders lautende, schriftlich fixierte Abreden, führt Auer Witte Thiel ergänzend aus.
Im konkreten Fall, so der BHG, sei die Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz viel zu gering gewesen, um ihn mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung vergleichen zu können. Nur dann nämlich, erläutert Auer Witte Thiel, ist es möglich, auf die zum Datum der Änderungsarbeiten geltenden DIN-Normen abzustellen. Im vorliegenden Beispiel sei dies jedoch in keinster Weise gerechtfertigt, so das Gericht.
Demnach ist der Tritt- und Luftschallschutz in einem Gebäude vertragsgemäß, wenn er den Standards zu Zeiten der Errichtung entspricht (Urteil v. 5.6.2013, VIII ZR 287/12). Darüber hinausgehende Anforderungen, so Auer Witte Thiel, können Mieter nicht verlangen.
Über die Kanzlei Auer Witte Thiel
Die Spezialisierung auf Schwerpunktbereiche und der Ausbau von Kernkompetenzen in bestimmten Fachbereichen sind im anwaltlichen Dienstleistungsbereich unverzichtbar. Auer Witte Thiel ist eine wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei und vertritt mehrere deutsche Versicherungsgesellschaften. Sitz der Kanzlei Auer Witte Thiel ist München.

 

Impressum

Auer Witte Thiel Rechtsanwälte

Bayerstraße 27
80335 München

Telefon: 089/59 98 97 60
Telefax: 089/550 38 71

E-Mail: kontakt@auerwittethiel.de
Web: http://www.auerwittethiel-mietrecht.de

089/59 98 97 60
089/550 38 71

presse.auerwittethiel@googlemail.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.auerwittethiel-mietrecht.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unsem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub