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Brüsseler Urteilsspruch für Scientology ein großer Erfolg

Erschienen am 16.03.2016 um 11:27 Uhr

Brüsseler Gericht spricht die Scientology Kirche Brüssel und weitere führende Vertreter – nach 18 Jahren Ermittlungsverfahren - von den Vorwürfen der Staatsanwalt frei

Brüsseler Urteilsspruch für Scientology ein großer Erfolg

Foto: copyright SKB Pressedienst

Am Freitag den 11. März 2016 sprach das Brüsseler Gericht die Scientology Kirche Brüssel und weitere führende Vertreter von allen Vorwürfen, die von der Staatsanwaltschaft Brüssel in einem 18-jährig andauernden Ermittlungsverfahren vorgelegt wurden, frei.

Nach einem achtzehn Jahren anhaltenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Brüssel gegen die dort ansässige Scientology Kirche und 11 führenden Vertretern erging nun am 11. März 2016 der Urteilsspruch für die Scientology Kirche Brüssel.

Die 69. Strafkammer des Brüsseler Gerichts sprach zwei Brüsseler Scientology Vereinigungen, wie auch elf führende Vertreter der örtlichen Scientology Kirche von allen Vorwürfen frei, unter anderem mit der Feststellung, die Staatsanwaltschaft habe gegen das grundlegende Recht auf ein faires Verfahren verstoßen. Dieses Gerichtsurteil wird von Scientologen auf der ganzen Welt sehr gegrüßt, dass die unhaltbaren Vorwürfe nun ein Ende haben und bewiesen ist, dass diese haltlos waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren durchgeführt mit den Vorwürfen des Betrugs, dass die Scientology Kirche illegale medizinische Praktiken durchführen und die Privatsphäre missachten würde. Das Ermittlungsverfahren war jedoch in vollkommener Missachtung des staatlichen Neutralitätsgebots und der verfassungsmäßigen Garantien auf Schutz der Religionsfreiheit in diskriminierender Weise geführt worden.

Die Vorurteile der Staatsanwaltschaft kamen unter anderem in früheren öffentlichen Vorverurteilungen zum Ausdruck, die sich offen gegen die religiösen Überzeugungen der Scientology Kirche und ihrer Mitglieder gerichtet hatten. Dass hier hauptsächlich die religiösen Überzeugungen angeklagt wurden, befand auch das Brüsseler Gericht.

Eine der eindeutigen Feststellungen in der mündlichen Urteilsbegründung war, dass Scientology nicht anders behandelt werden dürfe wie andere Religionen auch. Keine der Vorwürfe seitens der Staatsanwaltschaft seien in irgendeiner Weise von den vorgetragenen Beweismitteln gedeckt gewesen und ihre Standpunkte seien von Voreingenommenheit gegen die Scientology Kirche und ihre Angehörigen geprägt gewesen.

„Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit haben in Belgien obsiegt und das Recht auf ein faires Verfahren wurde wieder hergestellt“, so ein Sprecher der Scientology Kirche.

Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Sie hat heute mehrere Millionen Anhänger in über 180 Ländern auf der ganzen Welt. In Belgien wurde ihre erste Gemeinde im Jahre 1974 gegründet. Sie fördert weltweit zahlreiche soziale und humanitäre Initiativen und Kampagnen insbesondere in den Bereichen Drogenprävention, Verbesserung moralisch-sittlicher Werte zum Nutzen des einzelnen Menschen wie auch der Familie, im Bereich der Menschenrechtserziehung, der Lese- und Schreibfähigkeit, sowie in der Ausräumung psychiatrischer Missbräuche an Psychiatrie-Patienten.

 

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Öffentlichkeitsarbeit: Uta Eilzer
Beichstraße 12, 80802 München
TEL. 089-38607-0, FAX. 089-38607-109
WEB: www.skb-pressedienst.de

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