Infos zu Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Urlaub auf dem Bauernhof finden Sie hier:
Für die Pressemitteilungen sind allein die jeweils angegebene Herausgeber verantwortlich i.S.d.P. Dies gilt für Inhalt und verwendete Fotos. "Tourismus-Marketing Bayerischer Wald / Putzwerbung" übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldungen.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Eine Nutzung der Inhalte in Internetseiten ist ausschließlich bei Nennung und Verlinkung von www.bayerischer-wald-news.de gestattet. Bei Verwendung der Pressetexte oder Bilder OHNE Link berechnen wir eine Kostenpauschale von 1.000 EUR zzgl. gesetzl. MwSt je Pressemeldung. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an info@putzwerbung.de
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Firma PUTZWERBUNG gestattet.
Erschienen am 28.09.2011 um 09:18 Uhr
Unternehmer erhält gesamte Kosten für entstandenen Schaden. Bundesamt für Verfassungsschutz hatte rechtswidrig gehandelt.
Landgericht Köln verurteilte Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Behörde verletzte seine Amtspflichten gegenüber eines Unternehmers und Scientology-Mitglieds und wurde zu Schadenersatzzahlungen verurteilt.
Ein beruflich selbständiger Unternehmer war beauftragt worden, im Rahmen der Fifa Fußballweltmeisterschaft 2006 die Beschallungsanlagen für ein Stadion zu installieren. Für die dort tätigen Unternehmer wurde ein so genanntes Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens übermittelte das Bundesamt für Verfassungsschutz dem BKA ein negatives Votum, weil der Unternehmer Scientologe sei. Daraufhin musste dem Unternehmer der Auftrag entzogen werden.
Mit rechtskräftigem Urteil vom 15.1.2009 stellte das Verwaltungsgericht Köln fest, dass die
Übermittlung eines negativen Votums seitens des Bundesamtes an das BKA rechtswidrig war (Az. 20 K 1673/07).
Mit Urteil vom 26.5.2011 (Az. 5 O 267/10), das nun bekannt geworden ist, stellte das Landgericht Köln fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Amtspflichten gegenüber dem Unternehmer verletzt hat und sprach diesem im vollen Umfang den Ersatz des entstandenen Schadens in Höhe von ca. 4.400 Euro nebst Zinsen und Kosten zu. Das Urteil wurde vor kurzem rechtskräftig.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Verfassungsschutzbehörden versucht haben, Mitglieder der Scientology Gemeinschaft zu diskriminieren und in ihrer beruflichen oder wirtschaftlichen Existenz zu schädigen. Es ist bemerkenswert, mit welcher Entschlossenheit die befassten Gerichte diesen rechtswidrigen Treiben entgegengetreten sind.
Erst vor kurzem hat der Jahresbericht des US-Außenministeriums zu Religionsfreiheit in der Welt verschiedene Diskriminierungen in Deutschland gegen Scientologen angeprangert.
In Deutschland gibt es etwa 12000 Scientologen, die von 10 Kirchen und zahlreichen Missionen betreut werden. Daneben gibt es zahlreiche humanitäre Vereinigungen, die von Scientologen unterstützt, respektive gegründet wurden, so u.a. auf dem Gebiet der Drogenprävention, Drogenrehabilitation, in der Bekanntmachung der Menschenrechte, bei der Bekämpfung von Missbräuchen in der Psychiatrie und anderswo.
Weitere Informationen:
Pressedienst der Scientology Kirche Bayern e.V.
Ansprechpartner: Uta Eilzer (München)
Beichstraße 12, 80802 München,
TEL. 089-38607-0, FAX. 089-38607-109
eMail: eilzer@skb-pressedienst.de
WEB: www.skb-pressedienst.de
Uta Eilzer
Beichstraße 12, 80802 München
80802 München
089-38607-145
FAX. 089-38607-109
http://www.skb-pressedienst.de
eilzer@skb-pressedienst.de
Unser Tipp: Urlaub 2012 und Ferien 2013 in Bayern. Hier finden Sie vom Top Wellnesshotel bis zu Urlaub auf dem Bauernhof preiswerte Unterkünfte für alle Ansprüche. Erleben Sie einen erholsamen und aktiven Urlaub in einer der schönsten Urlaubsregionen Deutschlands: Bayerischer Wald