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Foto: muenchenhochzeit.com
Erschienen am 08.12.2015 um 22:10 Uhr
Die Lesbische Hochzeit soll endlich bald auch in Deutschland erlaubt werden. Noch gibt es keine wirksame Rechtssprechung dafür und kein Gesetzt, doch dies soll sich bald ändern. Wenn es endlich so weit ist, stellen sich schon jetzt viele gleichgeschlechtliche Paare die Frage, wie die Lesbische Hochzeit organisiert werden soll. Diese Organisation ist ja schon bei Mann und Frau immer sehr stressig. Wie soll es denn erst werden, wenn es sich um zwei Frauen handelt? Wie dem auch sei: Die Gedanken drehen sich vor allem um die Trauzeugen, die benötigten Unterlagen und die anfallenden Gebühren. Planen die Beteiligten alles genau durch, kann die Lesbische Hochzeit bald endlich gefeiert werden - mit den gleichen Rechten.
Noch kein Recht auf Eheschließung in Deutschland
Bevor es zum unterhaltsamen und positiven Teil des Artikels kommt, muss noch einmal darauf aufmerksam gemacht werden, dass gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland noch immer kein Recht auf Eheschließung haben. In 20 Ländern, fünf davon grenzen direkt an Deutschland, ist dieses Recht mittlerweile endlich vorhanden. In Deutschland scheiterte mehrmals der Versuch, die gleichgeschlechtliche Ehe zu erlauben und mit der Zivilehe gleichzustellen, da die CDU / CSU sich strikt dagegen wehrt. Die FDP stimmte ebenfalls gegen die Gleichstellung und die Öffnung der Zivilehe mit der Begründung, dass die Treue zum Koalitionspartner CDU / CSU wichtiger sei als die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare. Aktuell ist zwar eine so genannte eingetragene Lebenspartnerschaft von Homosexuellen möglich, jedoch beinhaltet diese die gleichen Pflichten, aber weniger Rechte. Wir leben im 21. Jahrhundert und es wird wirklich Zeit, dass wir uns den vernünftigen Ländern anschließen und die gleichgeschlechtliche Ehe mit den selben Rechten endlich erlauben. Immerhin: Ein Gesetzesentwurf des Bundesrats sieht dies nun auch vor. So soll es künftig bald heißen: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen."
Lesbische Hochzeit: Wie läuft das ab mit den Trauzeugen?
Schon im Jahr 1998 wurde die Trauzeugenpflicht in Deutschland aufgehoben. Seitdem ist es nicht mehr notwendig, dass Trauzeugen bei der Begründung der Ehe oder der Lebenspartnerschaft mit anwesend sind. Dennoch kann bereits jetzt in allen Bundesländern, außer Baden Württemberg, die Eintragung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft in Gegenwart von bis zu zwei Trauzeugen erfolgen. Wird diese schöne alte Tradition wahrgenommen, werden die anwesenden Trauzeugen dann ebenfalls mit auf der gemeinsamen Lebenspartnerschaftsurkunde unterschreiben. Zu beachten gilt, dass die Daten der Trauzeugen beim Standesamt gemeldet werden müssen und sie ebenso wie die zu Verheiratenden bereits rund 30 Minuten vor Beginn der Trauung anwesend sein sollen.
Die benötigten Unterlagen und die anfallenden Gebühren
Auch die Lesbische Hochzeit erfordert leider viel Bürokratie. Das Standesamt prüft, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Holen Sie sich also unbedingt eine verbindliche Aussage des Standesamts ein, welche Unterlagen Sie vorzulegen haben. Klar ist, dass alle Dokumente und Bescheinigungen im Original vorgelegt werden müssen und maximal sechs Monate alt sein sollten. In jedem Fall vorgelegt werden muss die Abstammungsurkunde oder die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Ebenso müssen die Personalausweise vorgelegt werden und ein Auszug aus dem Melderegister. Gegebenenfalls kann auch ein Nachweis über akademische Grade verlangt werden, falls diese mit in die Lebenspartnerschaftsurkunde mit aufgenommen werden sollen. Werden Kinder mit in die Lebenspartnerschaft gebracht, ist jemand der Beteiligten bereits verheiratet gewesen oder besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind weitere Dokumente vorzulegen. Über die genau
anfallenden Gebühren müssen Sie sich ebenfalls bei dem für Sie zuständigen Standesamt informieren, denn jedes Bundesland erhebt unterschiedlich hohe Zahlungen.
Reinhard Michel
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