Wer weiß schon mit welchen legalen Möglichkeiten man heute noch die Chance hat Steuern zu sparen. Aber es gibt sie noch. Leider werden sie nur von den wenigsten Steuerberatern aktiv kommuniziert. Für die cleveren unter uns lassen sich neben den üblichen ansetzbaren Entfernungspauschalen nämlich noch deutlich positivere Effekte erreichen, wenn man „mobile Wirtschaftsgüter“ angeschafft hat oder diese betreibt. Diese Möglichkeit selbst ist gar nicht so unbekannt und wird üblicherweise als §7 IAB Förderung bezeichnet. Das was die wenigsten wissen ist, dass sich diese Förderung auch auf Häuser oder Wohnungen anwenden lässt, sofern sie dem Anspruch einer Mobilie gerecht werden. Familie Sch. aus Berlin wurde durch ihren Steuerberater auf diese Möglichkeit hingewiesen und hat mit dem Erwerb eines schwimmenden Apartments die Chance genutzt um knapp 85.000,-€ Steuern zu sparen. Sie haben das vollständig, möblierte und komplett als Ferienhaus eingerichtete Objekt von der Firma „Schwimmende Apartments GmbH“ übergeben bekommen. Abgesehen von der steuerlichen Betrachtung ist das Haus traumhaft gelegen. Im Spreewald direkt auf dem großen Gräbendorfer See eingebettet in das „Familienresort Möweninsel Spreewald“ ist dieses Ferienobjekt ein Umsatzgarant. Somit profitiert die Familie Sch. nicht nur von der Steuer, sondern erwirtschaftet noch satte Gewinne. Der Wertzuwachs in den nächsten Jahren eröffnet ihnen zudem die Möglichkeit einen erheblichen Kapitalertrag zu erzielen, wenn sie diese Mobilie wieder zum Verkauf stellen. Mein Fazit dazu ist: ...das Geld liegt auf dem See, man muss nur wissen wie....
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