Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

BERGlässig Hotel Bodenmais

BERGlässig - 360° Urlaub

3 Nächte im Appartement Komfort Typ 2 inkl. 360° Genusspension mit Getränken und aktivCARD

4-Sterne-Aktivhotel mit 360° Genusspension inkl. Getränken, aktivCARD, Innenpool, 2 Saunen, Infrarot

p.P. im APK2 ab 369,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Abbruch einer Ebay-Auktion bei beschädigter Ware

Erschienen am 21.11.2014 um 10:21 Uhr

Abbruch einer Ebay-Auktion bei beschädigter Ware

Abbruch einer Ebay-Auktion bei beschädigter Ware

Wird der zu versteigender Artikel während einer Ebay-Auktion beschädigt, so darf der Verkäufer jederzeit die Auktion beenden.
Hierauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.

So kann der Verkäufer die Auktion jederzeit beenden, wenn er sie nicht mehr in dem angegebenen Zustand verkaufen kann. Dies gilt selbst dann, wenn der Mangel mit geringem Aufwand beseitigt werden kann, erläutert Cäsar-Preller.
Der Abbruch einer Ebay-Auktion ist erst recht dann möglich, wenn der Verkaufsgegenstand gestohlen, zerstört oder schlicht unauffindbar ist.

In einem nunmehr vor dem Landgericht Bochum verhandelten Fall, stellte der Verkäufer sein Fahrzeug, welches über eine Zentralverriegelung verfügte, zu einem Startgebot von 1 € ein.
Nach zehn Tagen brach der Verkäufer die Auktion ab, da die Zentralverriegelung nicht mehr funktionierte.
Der zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende verlangte Schadensersatz, u.a. da das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt mit reparierter Zentralverriegelung verkauft wurde, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.

Das Gericht wies die Klage dennoch ab, da maßgeblich für die Kaufentscheidung, erläutert Cäsar-Preller das Urteil.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub