Gasthof - Pension - Kraus
Es ist immer und für jeden etwas dabei. Tolle Pauschalen rund um das ganze Jahr.
Gemütliche Pension im Bayerischen Wald. Abenteuer Bayer. Wald - erleben Sie die Schönheit der Natur.
HP pro Person 56,- €
Erschienen am 16.12.2014 um 10:22 Uhr
Achtung Abo-Falle !
Wer im Internet aktiv ist geht oftmals das Risiko ein, Opfer von sogenannten Abo-Fallen zu werden, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Unter dem Begriff der Abo-Falle versteht man Kostenfallen im Internet, bei der Verbraucher, ohne es zu wissen, sich auf ein kostenpflichtiges Abonnement einlassen.
Häufig werden die genannten Fallen im Rahmen von kostenlosen Nachrichten, Kochrezepten bis über zu Softwaren etc. gestellt. Hierbei werden oft auch die Seiten von seriösen Anbietern professionell nachgestellt und der Verbraucher ist sich nicht bewusst, dass es sich um eine Abo-Falle handelt. Nach Angabe der Kontaktdaten, werden einem schnell die ersten fälligen Rechnungen zugeschickt, erklärt der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Mit einem ähnlichen Fall setzte sich nun der BGH auseinander. Bei einem Streit mit einem Unternehmen, dass das ,,Geschäft“ der Abo-Fallen betrieb und die Kunden in die Kostenfalle lockte, wandte sich die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz direkt an die zuständige Bank des besagten Unternehmens. Mit einem Schreiben forderte die Verbraucherzentrale die Bank auf die Kontoverbindung zu dem Unternehmen zu kündigen. Dies ließ sich das Unternehmen das nicht gefallen und klagte auf Unterlassung gegen die Verbraucherzentrale.
Das Unternehmen bot Routenplaner an und schickte nach der Registrierung den Verbrauchern Rechnungen in Höhe von 96 Euro zu.
Das Gericht musste sich nunmehr die Frage stellen, ob eine Verbraucherzentrale die Bank eines solchen Unternehmens dazu auffordern darf die Bankverbindung zu kündigen.
Der BGH bejahte nun die Frage und sah ein solches Vorgehen unter bestimmten Umständen als zulässig an.
Die Vorgehensweise des Unternehmens entspricht einer klassischen Abo-Falle und unter diesen Umständen ist ein solches Eingreifen der Verbraucherzentrale gerechtfertigt; sie kann sich auf ihre Meinungsfreiheit stützen, die in diesem Fall dem Schutz von Verbrauchern vor Abo-Fallen dient, und dieses Interesse rechtfertigt einen solchen Eingriff, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Entscheidung des Gerichtes.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de