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Aczento Consulting Group - Die Finanzverfassung der USA

Erschienen am 23.05.2013 um 10:03 Uhr

Aczento Consulting Group - Die Finanzverfassung der USA

Grundlagen der Finanzverfassung der USA sind die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (United States Constitution [U.S.C.]) sowie die Verfassungen und Gesetze der Einzelstaaten. Daneben sind die ungeschriebene praktizierte Verfassungswirklichkeit und die Entscheidungen der Gerichte zu beachten.

Bis zum 25. Februar 1913 war der Bundesgesetzgeber (Congress) lediglich berechtigt, direkte Steuern im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der Einzelstaaten zu erheben. Erst durch den 16. Verfassungszusatz vom 25.02.1913 wurde er ausdrücklich zur Erhebung von Einkommensteuern ohne Berücksichtigung der Bevölkerungsverhältnisse der Einzelstaaten ermächtigt. Neben dem Bund besitzen die Einzelstaaten ungeteilte Steuerhoheit, d.h. die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit liegt in ihrer Hand. In der Verfassung der USA bleibt ein Besteuerungsrecht der kommunalen Gebietskörperschaften unerwähnt. Allerdings wird ihnen u.U. durch die Verfassungen und Gesetze der Einzelstaaten ein Besteuerungsrecht zugewiesen. Im Ergebnis ist das Einkommensteuersystem in den USA durch ein Nebeneinander von drei Steuerhoheiten gekennzeichnet. Es wird zwischen der Bundesbesteuerung (federal taxation), der einzelstaatlichen Besteuerung (state taxation) und der kommunalen Besteuerung (local taxation) unterschieden: Im Folgenden wird schwerpunktmäßig auf die Bundeseinkommensbesteuerung eingegangen, da diese gemessen am Aufkommen von weit größerer Bedeutung ist als die Besteuerung auf einzelstaatlicher oder kommunaler Ebene. Zudem finden sich bei der Einkommensbesteuerung auf einzelstaatlicher und kommunaler Ebene zahlreiche Anknüpfungspunkte an die Bundeseinkommensbesteuerung.

http://www.aczento.com/steuerrecht-usa/das-steuerrecht-der-usa

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1674 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner der immer für Sie erreichbar ist.

Firmenkontakt:
Aczento Consulting Group
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Deutschland
0800 0872424
info@aczento.com
http://www.aczento.com



 

Impressum

Pressekontakt:
Aczento
Bernd Meyer
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Deutschland
0800 0872424
info@aczento.com
http://www.aczento.com


Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1674

 

 

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