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Aczento Consulting Group - Die Steuerrechtsprechung in den USA

Erschienen am 27.05.2013 um 11:13 Uhr

Aczento Consulting Group - Die Steuerrechtsprechung in den USA

Die Gerichtsentscheidungen (Judicial Decisions) stellen eine weitere wichtige Rechtsquelle dar. In erster Instanz sind drei verschiedene Gerichtstypen zu unterscheiden.

Die Gerichtsentscheidungen (Judicial Decisions) stellen eine weitere wichtige Rechtsquelle dar. In erster Instanz sind drei verschiedene Gerichtstypen zu unterscheiden:

• der U.S. Tax Court, vor dem Steuerfälle aus den gesamten USA verhandelt werden,

• die U.S. District Courts, vor denen neben anderen Fällen Steuerfälle aus dem jeweiligen Bundesverwaltungsbezirk (district) verhandelt werden und

• der U.S. Court of Federal Claims, vor dem Ansprüche gegen den Bund verhandelt werden, wozu auch Steuererstattungsansprüche zählen.

Die Entscheidungen des U.S. Tax Courts unterscheiden sich in:

• regular decisions, die neue, bisher noch nicht entschiedene Problembereiche behandeln, und

• memorandum decisions, die Fälle behandeln, bei denen es lediglich um die Anwendung etablierter Rechtsgrundsätze geht.

Berufungen gegen die Entscheidungen des U.S. Tax Courts oder eines U.S. District Courts können beim U.S. Court of Appeals, Berufungen gegen die Entscheidungen des U.S. Court of Federal Claims beim U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit eingelegt werden. Urteile der zweiten Instanz können beim U.S. Supreme Court angefochten werden, der die Annahme von Fällen aber verweigern kann, da er lediglich diejenigen Fälle behandelt, die aus seiner Sicht von nationaler Bedeutung sind. Die einzelnen Gerichtsurteile werden von verschiedenen Herausgebern veröffentlicht:

Die Verfahrensvorschriften der Bundeseinkommensbesteuerung

Die Bundeseinkommensteuer wird von der Bundessteuerbehörde, dem Internal Revenue Service (IRS) verwaltet. Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland wird die Einkommensteuer in den USA nach dem Prinzip der Selbstveranlagung (principle of self assessment) erhoben. Veranlagungszeitraum ist das Steuerjahr (taxable year) i.S.d. Sec. 7701(a)(23) IRC. Dieses entspricht dem Kalenderjahr bzw. einem vom Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahr. Im Rahmen des Systems der Selbstveranlagung errechnen die Steuerpflichtigen in eigener Verantwortung ihre Steuerschuld. Daher ergeht kein Steuerbescheid. Allerdings werden die Angaben der Steuererklärungen vom IRS unter Einsatz von komplexen Computerprogrammen und unter Rückgriff auf Kontrollmitteilungen von Banken und Unternehmen auf ihre Richtigkeit überprüft. Darüber hinaus finden bei Steuerpflichtigen in Einzelfällen Innenprüfungen (office audit examinations) und Außenprüfungen (field audit examinations) statt. Niederlassungen ausländischer Unternehmen unterliegen nicht zuletzt wegen der internationalen Verrechnungspreis-Problematik häufiger solchen Prüfungen. Neben den Steuerprüfungen beugen Bußgelder und Strafen dem Missbrauch des Systems der Selbstveranlagung vor.

http://www.aczento.com/steuerrecht-usa/das-steuerrecht-der-usa

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1690 sowie http://www.aczento.com.

Über Aczento Consulting Group:
Die Aczento Consulting Group ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Firmengründung und Kapitalisierung von Firmen tätig ist. Hinter der Aczento Consulting Group steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern.

Dieser Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte garantiert Ihnen, die vielen Vorteile, die eine Firmengründung im Ausland mit sich bringt, zu 100% zu nutzen. Verlassen Sie sich auf Seriosität und Zuverlässigkeit sowohl bei der Beratung als auch bei der gesamten Organisation Ihrer Firmengründung. Sie erhalten von uns alle Dienstleistungen aus einer Hand und haben zu jeder Zeit einen persönlichen Ansprechpartner, der immer für Sie erreichbar ist.

Firmenkontakt:
Aczento Consulting Group
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Deutschland
0800 0872424
info@aczento.com
http://www.aczento.com



 

Impressum

Pressekontakt:
Aczento
Bernd Meyer
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Deutschland
0800 0872424
info@aczento.com
http://www.aczento.com


Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: http://www.prseiten.de/pressefach/aczento/news/1690

 

 

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