Panoramahotel Grobauer
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3 Sterne-Superior Hotel mit Hallenbad, Saunalandschaft, Wellness, Physiotherapie, eigenes Bio-Rind
pro Person ab 335,- €
Erschienen am 19.09.2013 um 10:37 Uhr
Anlegerschutz: Stärkung der Verbraucherrechte bei Immobilienerwerb geplant
Wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden mitteilt, beabsichtigt die Bundesregierung gegenwärtig, den Verbraucherschutz beim Erwerb so genannter „Schrottimmobilien“ zu verbessern. Hierfür soll ein „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren“ erlassen werden.
Das Gesetz sieht eine Änderung des Beurkundungsgesetzes für die Notare vor. Demnach muss zukünftig die Übersendung des Kaufvertragsentwurfs an den Verbraucher nur noch durch den Notar selbst zulässig sein. Gegenwärtig ist es noch möglich, dass auch Dritte den Entwurf übersenden, und zwar insbesondere auch die Verkäufer von Schrottimmobilien selbst. Diese übersenden häufig den Entwurf so, dass der Verbraucher ihn erst kurz vor dem Beurkundungstermin erhält. Hierdurch wird dem Verbraucher die Möglichkeit genommen, sich vor der Beurkundung mit dem Vertragsentwurf ausführlich auseinanderzusetzen, und sich gegebenenfalls auch noch Rechtsberatung hierzu einzuholen.
Der Spezialist für Anlegerschutz Cäsar-Preller würde insoweit eine solche Neuerung begrüßen: „Die Verbraucherrechte würden gestärkt, denn es wäre quasi sichergestellt, dass der Käufer den Entwurf immer rechtzeitig erhält. Weiterhin werden Beweisschwierigkeiten über den rechtzeitigen Zugang vermieden“. Wir werden die weitere Entwicklung beobachten.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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