Hotel Hochriegel****
3/4Verwöhnpension,4Gang-Wahlmenü, Hallen- Freibad, Garten, geführte Wanderungen, Beautyoase
4 Ü. 4-Sterne Hotel,hochwertige Küche,neuer großzügiger Wellnessbereich Saunen, Dampfbäder, Infrarot
pro Person ab 408,- €
Erschienen am 26.06.2014 um 10:44 Uhr
Arbeitgeber bei Verspätung informieren
Verspätet sich der Rückflug aus dem Urlaub ist das nicht nur ärgerlich für den Arbeitnehmer, sondern kann es auch Ärger mit dem Chef geben, wenn sie dadurch zu spät wieder ins Büro kommen. Der Beschäftigte trägt in so einem Fall das volle Risiko und muss eine Lohnkürzung in Kauf nehmen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Eine Alternative dafür ist mit seinem Chef zu verhandeln und gegeben falls die Zeit nachzuarbeiten. Bisher gibt es nur bei einer Naturkatastrophe eine Ausnahme.
Sinnvoll ist es immer rechtzeitig auf der Arbeit Bescheid zu geben. Denn meldet sich der Arbeitnehmer nicht, kann sogar eine Abmahnung drohen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de