Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Hotel Zum Singenden Musikantenwirt

Singender Musikantenwirt

Musikalische - Highlights mit besonderen Gruppen von Donnerstag bis Sonntag

Musikhotel - Sie wohnen beim Musikantenwirt Manfred (bekannt aus Melodie TV)

3 x Halbpension 249,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Banken müssen Kontodaten von Produktfälschern herausgeben

Erschienen am 18.10.2015 um 00:32 Uhr

Plagiate und Produktfälschungen sind vor allem im Online-Handel weit verbreitet. Für Behörden und Rechtsanwälte ist es häufig schwierig, die Identität der Straftäter festzustellen. Einziger Ansatzpunkt sind häufig die für den Handel genutzten Bankdaten. O

Banken müssen Kontodaten von Produktfälschern herausgeben

Foto: ROSE & PARTNER LLP.

Schutz geistigen Eigentums wichtiger als der Schutz personenbezogener Daten

Bereits im Jahr 2011 urteilte das Landgericht Magdeburg dass eine Bank Auskunft über bei ihr vorliegenden Adressdaten eines Kontoinhabers geben muss, wenn diese Person im Internet mit gefälschter Ware handelt. Hintergrund dieses Anspruchs ist, dass viele Verkäufer von Plagiaten im Internet bewusst ihre Identität verschleiern und Adressdaten nicht angeben. Selbst bei einem Testkauf findet sich bei der verschickten Ware häufig kein Hinweis auf den Standort des Händlers. Lediglich die Kontodaten des Anbieters sind bekannt, da auf eben dieses Konto der Kaufpreis zu überweisen ist. Für den betroffenen Rechteinhaber ist daher ein Auskunftsanspruch gegen die Bank die letzte Möglichkeit, gegen solche Fälschungen ihrer Markenprodukte vorzugehen. Die Banken verweigern die Auskunft jedoch regelmäßig unter Hinweis auf das Bankgeheimnis.

Nach dem Landgericht Magdeburg hat nun auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass das Bankgeheimnis in diesen Fällen zurückstehen muss. Bis zum EuGH wurde das Verfahren getragen, nachdem der BGH diesem den Fall vorlegte, nicht ohne jedoch klar darauf hinzuweisen, dass er eine Auskunftspflicht der Banken für gegeben hält. Der grundrechtlich gesicherte Schutz personenbezogener Daten habe hinter dem ebenfalls Verfassungsrang genießenden Schutz des geistigen Eigentums der Rechteinhaber zurückzustehen. Anders könne ein Markeninhaber den Handel mit Plagiaten nicht effektiv verfolgen und bekämpfen.



Bankgeheimnis soll nicht ganz ausgehöhlt werden

Jedoch ist dieses Urteil kein Persilschein, wonach nunmehr jede Bank in Fällen von Produktfälschungen zur Auskunft verpflichtet ist. Denn das würde wiederum den Weg ins andere Extrem bedeuten und das Bankgeheimnis zu weit aushöhlen. Vielmehr hat der EuGH den Bundesgerichtshof zu einer Prüfung dahingehend aufgefordert, ob nicht beispielsweise andere Rechtsmittel zur Verfügung ständen, um einem mit diesem Thema befassten Gericht die Möglichkeit zu geben, eine Auskunftserteilung nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls anzuordnen. Oder aber es ist der Weg über eine Strafanzeige wegen des Handelns mit Plagiaten zu gehen, so dass im Rahmen dieser Ermittlungen die begehrte Auskunft erlangt werden kann. Abzuwarten bleibt daher, welche Lösung der BGH nunmehr findet, um Rechteinhabern eine Möglichkeit an die Hand zu geben, um Verkäufer von Fälschungen ihrer Produkte effektiv zu verfolgen.

Da die derzeit geltend gemachten Auskunftsansprüche im Markengesetze beheimatet sind, ist auch denkbar, dass der Gesetzgeber in Zukunft durch eine Gesetzesänderung für Klarheit sorgt. Denn dass es bei einem durch Produktpiraterie entstehenden wirtschaftlichen Schaden von ca. 50 Milliarden Euro jährlich (Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer) umfassenderer Maßnahmen zur Bekämpfung von Plagiaten bedarf, steht außer Frage.

 

Impressum

ROSE & PARTNER LLP.
Bernfried Rose
Jungfernstieg 40
20355 Hamburg

040/41437590

www.rosepartner.de

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/produktpiraterie-markenverletzung.html

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub