Böhmhof Bodenmais ****
2 Übernachtungen pro Person 1x Holunderblütenpackung 1x Massage mit Zirbenöl und Zirbenkugeln
**** Hotel am Fusse des Silberberg mit Hallenbad, 4 Saunen, Wellvitalium, Sport und Vitalprogramm
pro Person ab 322,- €
Erschienen am 15.11.2013 um 09:50 Uhr
Benutzung des Handys während des Unterrichts
Ein Handy darf grundsätzlich nicht von einem Lehrer weggenommen werden, da es sich um das Eigentum anderer Leute handelt. Wird jedoch der Unterricht kontinuierlich von einem Schüler durch die Nutzung des Handys gestört, so darf der Lehrer ein Verbot aussprechen. Wird das Verbot aber nicht beachtet, darf der Lehrer das Handy abnehmen. Er muss es aber nach dem Unterricht zurückgeben. In besonders hartnäckigen Fällen dürfte es sogar rechtens sein, das Handy erst zurückzugeben, wenn die Eltern vorbeikommen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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