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Berliner Testament auch bei nachträglicher Unterschrift wirksam

Erschienen am 05.09.2012 um 17:18 Uhr

Eine nicht zum selben Zeitpunkt gezeichnete gemeinsame Unterschrift hindert nicht die Entstehung eines Ehegattentestaments. Ein späterer Beitritt eines Ehegatten ist möglich.

Eine nicht zum selben Zeitpunkt gezeichnete gemeinsame Unterschrift hindert nicht die Entstehung eines Ehegattentestaments. Ein späterer Beitritt eines Ehegatten ist möglich.
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sei es nicht erforderlich, dass beide Ehegatten das Testament zur gleichen Zeit unterzeichnen. Selbst ein Beitritt nach Jahren soll noch möglich sein.

So hat das Oberlandesgericht in München jüngst entschieden. Errichten die Ehegatten ein Testament, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und im Falle des Todes des Letztversterbenden der Nachlass an einen Dritten, regelmäßig die Kinder, fallen soll (sog. Berliner Testament), sei die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich, damit dieses Testament wirksam ist. Das Berliner Testament eignet sich vor allem für Eheleute. Das Ziel: Der hinterbliebene Ehepartner soll Alleinerbe werden. Der Anspruch der Kinder wird auf den Pflichtteil begrenzt. Oft lässt sich so die Zerschlagung von Vermögen oder der Verkauf von Immobilien verhindern.
Unterschreibt zunächst nur ein Ehegatte das Testament, so soll dies unerheblich sein, wenn der andere Ehegatte später auch noch unterschreibt. Dies soll sogar für den Fall gelten, dass mehrere Jahre zwischen den beiden Unterschriften liegen. Erforderlich sei lediglich, dass beide Ehegatten noch leben und dieses Testament auch den Willen des Ehegatten wiedergibt, der das Testament als Erster unterschrieben hat.

Ein Testament sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden. Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament hat weitreichende Folgen. Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten. Ein Rechtsanwalt geht mit dieser Situation souverän und einfühlsam um. In Fragen zum Erbrecht sollten Sie sich professionelle Unterstützung durch einen erfahrenen Anwalt holen. Er kann Sie umfassend beraten und mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen planen.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html


 

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