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Betriebsrente beim Jobwechsel

Erschienen am 16.12.2014 um 10:28 Uhr

Betriebsrente beim Jobwechsel

Betriebsrente beim Jobwechsel

Mit der Betriebsrente haben viele Arbeitnehmer eine weitere Absicherung für das Alter. Wechselt der Angestellte seinen Beruf, bleibt diese Versicherung ebenfalls erhalten. Dies gilt aber nur für den bis dahin eingezahlten Beitrag.
Seit 2001 ist es gesetzlich geregelt, dass die Beiträge, die vom eigenen Gehalt des Arbeitnehmers zur Betriebsrente finanziert wurden, nicht verfallen können.
Hat der Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die betriebliche Vorsorge eingezahlt und das 30. Lebensjahr vollendet, bleiben auch Zahlungen des Arbeitgebers erhalten. Bei Versorgungszusagen, die ab 2009 erteilt wurden, gilt das schon mit Vollendung des 25. Lebensjahres.
Allerdings ist es bei einem Jobwechsel offen, ob die bisherigen Konditionen des Versorgungsvertrags auch beim neuen Arbeitgeber gelten. Beim Jobwechsel sollten sich Arbeitnehmer deshalb darum bemühen, ihre betriebliche Versorgung beim alten Versicherungsanbieter fortsetzen zu können.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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