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BGH erklärt Kostenvereinbarungen bei Lebensversicherungen für unwirksam

Erschienen am 05.09.2012 um 17:09 Uhr

Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln in Lebensversicherungen bezüglich der Vergütung der Versicherer nun für unwirksam erklärt.

Mit seinem aktuellen Urteil hat der BGH einige gebräuchliche Vertragsklauseln in Lebensversicherungen bezüglich der Vergütung der Versicherer nun für unwirksam erklärt.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Versicherer verrechneten zum Beispiel im Falle einer Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis dato eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Die Versicherten erhielten in diesem Fall vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bislang häufig nur noch einen kleinen Betrag zurück. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung der Verträge gestärkt.

Die diese Benachteiligung verursachenden vertraglichen Klauseln zu den Rückkaufswerten, dem Stornoabzug sowie der Verrechnung von Abschlusskosten seien dementsprechend unwirksam, urteilte das Gericht. Diese Klauseln in den Verträgen führten bislang dazu, dass die Versicherungskunden hohe finanzielle Einbußen trafen, wenn sie ihre Verträge nicht erfüllten. Darin erblickte der Versicherungssenat des Bundesgerichtshofs jetzt eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers. Die Klauseln sind nach der Auffassung des Gerichts bei bestehenden und neuen Verträgen gleichermaßen unwirksam.

Lebensversicherungsverträge sind weit verbreitet. Nur einige wenige Kunden erhalten den Vertrag über eine Lebensversicherung tatsächlich bis zum Ende aufrecht, daher hat das Urteil des BGH enorme Bedeutung.

Die verbraucherfeindlichen Versicherungsklauseln seien ab sofort unwirksam. Durch das Urteil der Karlsruher Richter dürfen die Versicherer ihre Kunden im Falle einer frühzeitigen Kündigung der entsprechenden Versicherungsverträge nun nicht mehr länger mit geringen Beträgen abspeisen.

Bei dem Abschluss, der Kündigung oder Änderung eines Lebensversicherungsvertrages kann es zu vielfältigen rechtlichen Fragestellungen und Problemen kommen. Lebensversicherungskunden sollten überprüfen lassen, ob auch ihr Vertrag von diesem neuerlichen die Versicherungsnehmer begünstigenden Urteil betroffen ist und ob sie davon profitieren können. Es empfiehlt sich daher einen im Versicherungsrecht tätigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Ein im Versicherungsrecht versierter Anwalt kann Sie bei Anbahnung, Abschluss, Durchführung, Beendigung und Abwicklung von Versicherungsverträgen beraten. Er informiert Sie in sämtlichen Fragen des Versicherungsrechts und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html


 

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