Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Landhotel Brandlhof

***S Landhotel Brandlhof

5x Halbpension, Begrüßungssekt, 2x Lunchpaket, 1x Fuß-Beinmassage, Wanderkarte

\"Wandertage\"Übernachtungen im 3-Sterne superior Hotel mit Hallenbad, Saunaoase, Wellness/Beauty

pro Person ab 519,00 519,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

BGH: Keine Rückzahlung gewinnunabhängiger Ausschüttungen

Erschienen am 14.06.2013 um 04:07 Uhr

Die Klagen zweier Fondsgesellschaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Containerschiffs war, auf Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen wies der Bundesgerichtshof (BGH) ab.

Die Klagen zweier Fondsgesellschaften, deren Gesellschaftszweck jeweils der Betrieb eines Containerschiffs war, auf Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen wies der Bundesgerichtshof (BGH) ab.
------------------------------

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren erhielten viele Anleger von Schifffonds fast durchweg schlechte Nachrichten bezüglich ihrer Anlage aufgrund der andauernden internationalen Schifffahrtskrise. Vielfach forderten die Fondsgesellschaften die Ausschüttungen zurück, was ein besonders schwerer Schlag für den Anleger sein kann.

Wie es scheint, ist die Rückforderung bereits ausgezahlter Ausschüttungen durch eine Schifffondsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG aber unter Umständen nicht rechtens. Der BGH entschied in zwei Urteilen vom 12.03.2013 (Az.: II ZR 73/11 und II ZR 74/11) über die Möglichkeit der Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen bei einer Kommanditbeteiligung an Schifffonds, nachdem die Klagen vor dem Landgericht Dortmund (Az.: 18 O 162/09 und 18 O 163/09) und dem Oberlandesgericht Hamm (Az.: I-U 132/10 und 1-8 U 133/10) Erfolg hatten.

Der BGH führt aus, dass ein Anspruch auf Rückzahlung nicht allein dadurch entstehe, dass die Beträge nach dem Gesellschaftsvertrag unabhängig von einem erwirtschafteten Gewinn ausgeschüttet werden. Die nach dem Gesellschaftsvertrag gewinnunabhängigen Ausschüttungen an die Kommanditisten sollen wohl nur zurückgefordert werden können, wenn eine solche Rückforderung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. In den vorliegenden Fällen wurde dies jeweils vom BGH verneint und die Klagen dementsprechend abgewiesen. Die Fondsgesellschaften hatten somit keinen Anspruch auf Rückzahlung der Ausschüttungen.

Die Ansprüche wurden vom BGH hier aufgrund einer objektiven Auslegung der entsprechenden Gesellschaftsverträge verneint, sodass es stets auf den im Einzelfall geltenden Gesellschaftsvertrag und dessen Inhalt ankommt, wenn es darum geht, ob der Fondsgesellschaft gegen den Anleger Rückzahlungsansprüche zustehen. Es empfiehlt sich daher, den Gesellschaftsvertrag von einem im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt dahingehend überprüfen zu lassen, ob der Fondsgesellschaft möglicherweise Rückzahlungsansprüche zustehen könnten.

Die aktuelle Rechtsprechung des BGH zeigt, dass betroffene Anleger nicht einfach zahlen, sondern sich zunächst an einen versierten Rechtsanwalt wenden sollten. Denn möglicherweise besteht seitens des Anlegers keine Zahlungspflicht.

http://www.grprainer.com/Schiffsfonds.html


 

Impressum

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.grprainer.com

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub