Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

BERGlässig Hotel Bodenmais

BERGlässig - 360° Urlaub

3 Nächte im Appartement Komfort Typ 2 inkl. 360° Genusspension mit Getränken und aktivCARD

4-Sterne-Aktivhotel mit 360° Genusspension inkl. Getränken, aktivCARD, Innenpool, 2 Saunen, Infrarot

p.P. im APK2 ab 369,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

BGH Urteil: Unwirksamkeit mancher Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen bestätigt

Erschienen am 19.10.2012 um 17:31 Uhr

Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt.

Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt.
------------------------------

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von Verbrauchern bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen könnten so als weiter gestärkt angesehen werden. Es ist anzunehmen, dass durch das aktuelle Urteil nun klare Bedingungen zu Gunsten der Kunden herrschen dürften.

In vielen Fällen verrechneten die Versicherungen im Falle der vorzeitigen Kündigung noch Abschlusskosten mit den bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlten Versicherungsbeiträgen. Den Versicherten wurden aufgrund dieser Verrechnung vielfach nur noch geringe Beträge ausgezahlt.

Lebensversicherungen sind als Kapitalanlage weit verbreitet. Entsprechend häufig sollen die Klauseln auch zur Anwendung gekommen sein. In der Regel halten nur wenige Kunden ihre Lebensversicherung bis zum ursprünglich geplanten Ende aufrecht. Die Urteile des BGH dürften somit große Bedeutung für viele Lebensversicherungskunden haben.

Es steht zu erwarten, dass das BGH - Urteil Auswirkungen auf bestehende und auf neue Verträge haben wird. Die beanstandeten Klauseln sind nach dem Urteil jedenfalls mit sofortiger Wirkung unwirksam. Die Versicherungsnehmer werden daher, im Falle vorzeitiger Vertragskündigung, eventuell Anspruch auf Auszahlung eines höheren Auszahlungsbetrages haben, als ihnen von ihren Versicherungsgesellschaften mitgeteilt worden ist.

Versicherungsnehmern von Lebensversicherungen wird geraten, ihren Versicherungsvertrag von einem erfahrenen Anwalt überprüfen zu lassen. Unter Umständen könnte der Vertrag von dem Urteil begünstigt sein. Auch Versicherungsnehmer von bereits zur Auszahlung gekommenen Versicherungen, könnten von dem Urteil profitieren.

Ein Rechtsanwalt, der im Versicherungsrecht versiert ist, sollte Sie bereits vor dem Vertragsschluss beraten und Ihnen des Weiteren bei der Durchführung, Beendigung und Abwicklung behilflich sein.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html



 

Impressum

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.grprainer.com

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub