Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Hotel St. Florian

Hotel St. Florian

Vier Jahreszeiten Schnäppchen, 5 Nächte, Anreise Sonntag

Familiengeführtes 4*S Wellness Hotel mit hochwertiger Küche, Innen-und Außenpool, Saunen, usw.

p. Person ab 671,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

BGH zur persönlichen Haftung eines Gesellschafters bei Insolvenz der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Erschienen am 10.09.2012 um 17:32 Uhr

Die von einem Gesellschafter einer GbR nach ihrer Insolvenzeröffnung gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem gegenüber nicht persönlich zu haften, war unzulässig.

Die von einem Gesellschafter einer GbR nach ihrer Insolvenzeröffnung gegen einen Gesellschaftsgläubiger erhobene Klage auf Feststellung, diesem gegenüber nicht persönlich zu haften, war unzulässig.
------------------------------

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit dem Beschluss vom 12.07.2012 (Aktenzeichen: IX ZR 217/11) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die persönliche Haftung eines Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur von dem Insolvenzverwalter der Gesellschaft eingefordert werden kann.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat insbesondere die Wirkung, dass die Gesellschaftsgläubiger persönlich haftende Gesellschafter nicht mehr belangen können. Umgekehrt können die Gesellschafter nicht mehr länger befreiend die Leistung an die Gläubiger der Gesellschaft bewirken.

Darüber hinaus erlangt der Insolvenzverwalter durch das Gesetz die treuhänderische Befugnis über das Vermögen der Gesellschaft. Er ist ebenso dazu ermächtigt die Forderungen der Gläubiger der Gesellschaft gegen die Gesellschafter geltend zu machen.

Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass die Prozessführungsbefugnis für die Geltendmachung von Forderungen gegen die Gesellschafter während des Verfahrens allein bei dem Insolvenzverwalter liege. Die Gesellschaftsgläubiger sollen demgegenüber für die Dauer des Insolvenzverfahrens die Befugnis für die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegen die Gesellschafter der GbR verlieren. Demnach ist die Klage eines Gesellschaftsgläubigers gegen einen Gesellschafter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens unzulässig.

Wenn sich hierauf nun ein Gesellschafter mit einer die Haftung leugnenden Feststellungsklage zur Wehr setzt, so ist auch diese Klage nach der Auffassung der Richter nicht zulässig, da die Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters Aktiv- und Passivprozesse umfasst.
Über die Risiken und Chancen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -selbstverständlich auch in der Insolvenz- kann Sie ein auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts erfahrener Rechtsanwalt aufklären.

Er berät Sie kompetent und umfassend, damit Sie die vielfältigen Möglichkeiten, die eine GbR bietet, zu Ihrem Vorteil nutzen können.

Ein im Gesellschaftsrecht tätiger Rechtsanwalt hilft Ihnen außerdem bei der Gründung einer GbR, dem Gesellschaftsvertrag, einem Gesellschafterwechsel sowie bei der Auflösung der Gesellschaft.

http://www.grprainer.com/BGB-Gesellschaft-GbR.html


 

Impressum

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.grprainer.com

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub