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Darf man am Arbeitsplatz Fußball schauen?

Erschienen am 05.12.2014 um 11:02 Uhr

Darf man am Arbeitsplatz Fußball schauen?

Darf man am Arbeitsplatz Fußball schauen?

Fußballfans haben es zurzeit schwer, wenn sie während der Weltmeisterschaft arbeiten müssen. Oft dürfen die Spiele bei der Arbeit nur am Radio verfolgt werden. Radiohören ist erlaubt, solange die Kollegen nicht gestört werden und die Arbeit nicht liegen bleibt. Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu, dass man nebenbei Radio hören kann – fernsehen jedoch nicht. Dafür ist die Zustimmung des Chefs nötig.
Möchte man kein Spiel verpassen, sollte man Urlaub nehmen. Der Chef muss so lange einzelne Tage gewähren, wie keine betrieblichen Belange entgegenstehen, wie etwa ein hoher Krankenstand.
Jedoch sollte man nicht einfach „krankmachen“. Denn dadurch kann eine Abmahnungen und Kündigung drohen.
Auch Schichtarbeiter dürfen Rücksicht erwarten. Wenn sie zum Beispiel einen tauschbereiten Kollegen finden. Dann muss der Chef zustimmen, wenn nicht gute Gründe dagegensprechen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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