Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Gasthaus-Hotel FUCHS

Hotel***S-Gasthaus Fuchs

2 Nächte im Komfort-Doppelzimmer mit 2 Stunden-Ebike-Schnuppertour

3 Tage 3-Sterne Superior mit Hausbrauerei, Sauna, Dampfbad, Massage

pro Person ab 130,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Das Freigabeverfahren als Mittel gegen räuberische Aktionäre

Erschienen am 16.01.2015 um 11:12 Uhr

Das Freigabeverfahren als Mittel gegen räuberische Aktionäre

Das Freigabeverfahren als Mittel gegen räuberische Aktionäre

Seit einigen Jahren ist zum Leidwesen zahlreicher Aktiengesellschaften die aktienrechtliche Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse regelrecht in Mode gekommen. Aktionäre klagen dabei gegen die Aktiengesellschaft mit dem Ziel, einen Hauptversammlungsbeschluss, in dem eine wichtige Strukturmaßnahme beschlossen wurde, gerichtlich aufheben zu lassen. Als Vorwand für die aktienrechtliche Anfechtungsklage werden dabei oftmals triviale Formfehler in der Hauptverhandlung angeführt, etwa eine unwesentliche Verkürzung des Rederechts des vermeintlich betroffenen Aktionärs. Das wirkliche Ziel der räuberischen Aktionäre ist aber nicht die Herstellung rechtmäßiger Zustände, sondern der Abschluss eines lukrativen prozessbeendenden Vergleichs. Dem räuberischen Aktionär werden im Zuge dieses Vergleichsschlusses dann oftmals geldwerte Vorteile (mittelbar) zugewendet.
Aktiengesellschaften sahen sich diesem Treiben der sogenannten räuberischen Aktionäre jahrelang oft schutzlos ausgesetzt. Mittlerweile hat jedoch der Gesetzgeber auf dieses fragwürdige Geschäftsmodell reagiert und das sogenannte Freigabeverfahren eingeführt. Danach können Aktiengesellschaften durch gerichtlichen Beschluss feststellen lassen, dass die Erhebung der Anfechtungsklage der Umsetzung der beschlossenen wesentlichen Strukturmaßnahme nicht entgegensteht, etwa wenn die Anfechtungsklage wegen geringfügiger Formfehler offensichtlich unbegründet ist. Hierdurch wird vermieden, dass die Umsetzung einer in der Hauptversammlung beschlossenen Strukturmaßnahme nicht gefährlich lange verzögert und die Aktiengesellschaft damit handlungsunfähig wird.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub