Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Wellness- & Sporthotel Jagdhof

Wellness & Sport Jagdhof

3 ÜN mit Jagdhof-Verwöhnpension, Nutzung Wellness- & Wasserwelt, Tiefgaragenstellplatz u.v.m.

Bayerns größte Wellness-Hotel-Landschaft auf 6.500 qm und einem Sportareal auf fast 1.400 qm

3 ÜN p.P. im DZC ab 753,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein

Erschienen am 29.11.2012 um 16:53 Uhr

Nach § 613a BGB tritt derjenige, der beim Betriebsübergang den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.

Nach § 613a BGB tritt derjenige, der beim Betriebsübergang den Betrieb übernimmt, in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.
------------------------------

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Betriebserwerber hat die Möglichkeit, zwei Drittel der Belegschaft bereits kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen zu übernehmen. Dabei darf jedoch § 613 a BGB nicht umgangen werden. Eine Umgehung des § 613 a BGB liegt nicht vor, sofern der Betriebserwerber keine verbindlichen Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Hierdurch soll den bisherigen Arbeitnehmer ein umfassender Bestandsschutz gewährt werden. Des Weiteren ist für den Betriebsübergang der Wechsel des Betriebsinhabers erforderlich.
Anders beurteilt sich der Fall hingegen, wenn die Arbeitnehmer eine Eigenkündigung gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber abgegeben haben. Die Kündigung kann beispielsweise aufgrund einer Vereinbarung oder aufgrund eines verbindlich von dem Betriebserwerber in Aussicht gestellten Arbeitsverhältnisses erfolgt sein. In diesem Fall kann es möglicherweise zu einer Umgehung des § 613a BGB nach § 134 BGB kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betriebserwerber später einen großen Teil der Belegschaft übernehmen sollte. Das Bundesarbeitsgericht hat dahingehend ausgeführt, dass dies jedenfalls dann nicht Betracht kommt, sofern schon keine Vereinbarung oder gar ein in Aussichtstellen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebserwerber vorliegt.
Das Bundearbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 27.09.2012 (AZ: 8 AZR 826/11) die Grundsätze zum Betriebsübergang näher bestimmt. Nach Ansicht des BAG müsse der Betriebsmittelübernehmer die Betriebsmittel konkret nutzen. Durch den Übergang der Nutzungsmöglichkeit der Betriebsmittel komme bei dem Übergang eines betriebsmittelgeprägten Betriebes wesentliche Bedeutung zu. Außerdem stelle der Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen Betriebserwerber und bisherigem Betriebsinhaber nicht unbedingt bereits einen Betriebsinhaberwechsel dar. Hierfür sei es erforderlich, dass der bisherige Betriebsinhaber die Nutzung der Betriebsmittel konkret einstelle.
Ein im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt vertritt Ihre Interessen bei Abmahnung und Kündigung kompetent und konsequent bei dem Arbeitsgericht. Ob Vertragsabschluss, Abmahnung oder Kündigung, im Arbeitsrecht ist neben Detailwissen auch Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html


 

Impressum

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.grprainer.com

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub