Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

BERGlässig Hotel Bodenmais

BERGlässig - 360° Urlaub

3 Nächte im Appartement Komfort Typ 2 inkl. 360° Genusspension mit Getränken und aktivCARD

4-Sterne-Aktivhotel mit 360° Genusspension inkl. Getränken, aktivCARD, Innenpool, 2 Saunen, Infrarot

p.P. im APK2 ab 369,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Die Haftung bei Firmenfortführung

Erschienen am 21.03.2014 um 09:50 Uhr

Die Haftung bei Firmenfortführung

Die Haftung bei Firmenfortführung

Wie soll man sich verhalten, wenn man Erbe geworden ist und unter dem Nachlass ein Geschäftsbetrieb fällt?
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Von juristischer Seite ist diese Frage eine haftungsrechtlicher Art. Erbrechtlich gibt es hierbei zwar Möglichkeiten, die Haftung auf die Erbmasse zu begrenzen. Wenn neben dem Laden aber noch weiteres Vermögen dazu gehört, fällt dies natürlich auch darunter. Schwieriger wird es aber, wenn der Geschäftsbetrieb ein Handelsgewerbe im Sinne des HGB ist. Sofern nicht ohnehin eine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist dies dann der Fall, wenn ein gewisser Jahresumsatz erreicht wird und keine Ausnahme vorliegt; also kein landwirtschaftlicher Betrieb oder ein freier Beruf. Dann muss der Erbe grundsätzlich sich binnen 3 Monaten entscheiden, ob er den Betrieb weiterführt und haftet dann grundsätzlich voll mit seinem ganzen Vermögen. Auch hier ist aber eine Begrenzung für Altschulden durch Eintragung ins Handelsregister möglich. Trotzdem sind 3 Monate nach dem Erbfall schon sehr sportlich. Ob sich die Fortführung wirtschaftlich lohnt, ist binnen dieser kurzen Zeit, oft nur schwierig festzustellen.“

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub