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Doppelzimmer buchen

Erschienen am 21.03.2014 um 09:40 Uhr

Doppelzimmer buchen

Doppelzimmer buchen

Bucht ein Urlauber ein halbes Doppelzimmer, bekommt er gewöhnlich von der Reiseleitung für das andere Bett eine weitere Person zugeteilt. Ein Gericht entschied jetzt aber, dass die andere Person kein angenehmer Zeitgenosse sein muss.
Denn ein nerviger Mitschläfer im Doppelzimmer ist kein Reisemangel. Der Grund sei, dass der Reiseveranstalter das Verhalten anderer Personen nur bedingt beeinflussen kann. Zudem müsse dem Urlaubsbucher bewusst sein, dass er beim Buchen des Doppelzimmers bewusst das Risiko eingeht, an einen Mitreisenden zu geraten, dessen Gewohnheiten er nicht teilt.
Ein Fall:
Ein Mann buchte eine Unterbringung in einem halben Doppelzimmer. Der Reiseveranstalter belegte die andere Hälfte mit einem Mitreisenden, den der Kläger nicht kannte. Der Mitreisende hatte jedoch einige merkwürdige Angewohnheiten, wogegen sich der Kläger beschwerte. Daraufhin bot der Reiseleiter ein Einzelzimmer an. Dafür sollte der Kläger aber einen Zuschlag zahlen, was er verweigerte. Er wollte lieber den Reisepreis um 20% mindern - ohne Erfolg!

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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