Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Hotel St. Florian

Hotel St. Florian

Vier Jahreszeiten Schnäppchen, 5 Nächte, Anreise Sonntag

Familiengeführtes 4*S Wellness Hotel mit hochwertiger Küche, Innen-und Außenpool, Saunen, usw.

p. Person ab 671,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Erweiterte Haftung von Steuerberatern bei Beratung über die Insolvenzantragspflicht

Erschienen am 27.09.2012 um 18:10 Uhr

In den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages können die Gesellschafter und der Geschäftsführer mit einbezogen sein.

In den Schutzbereich des zwischen einer GmbH und einem Steuerberater geschlossenen Vertrages können die Gesellschafter und der Geschäftsführer mit einbezogen sein.
------------------------------

GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH hat in seinem Urteil (14.06.2012 – IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern entschieden, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Dies soll dann gelten, wenn der Vertrag die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit dieser aktuellen Rechtsprechung hat der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich ausgeweitet und so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gesorgt, die sich durch bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen.
Nachdem die Klage durch die Vorinstanzen abgewiesen wurde, entschied der BGH, dass der Schadenersatzanspruch begründet sein könnte, da die Klägerin in den Schutzbereich des zwischen dem Steuerberater und der GmbH geschlossenen Prüfvertrages falle. Inwieweit ein solcher Drittschutz besteht, soll laut BGH eine Einzelfallentscheidung sein und durch Auslegung des jeweiligen Vertrages ermittelt werden. Eine endgültige Entscheidung in diesem Fall muss nun das Berufungsgericht treffen.
Zunächst, so der BGH, entfalte der strittige Prüfvertrag Schutzwirkung zugunsten der Klägerin in ihrer Funktion als Gesellschafterin. Dies wurde damit begründet, dass die Prüfung des Steuerberaters hier für sie die maßgebliche Entscheidungsgrundlage war und es von dieser Prüfung abhinge, ob sie von einer Insolvenz ausgehen würde oder aber Kapital nachschießen müsse. Außerdem sei die Klägerin auch in ihrer Funktion als Geschäftsführerin geschützt, da von dem Urteil des Steuerberaters abhängen könne, ob sie ihrer Insolvenzantragspflicht pünktlich nachkomme und sie bei einem Versäumnis dieser Pflicht unter Umständen erheblich hafte.
Der Abschlussprüfer ist zur gewissenhaften, unparteiischen Prüfung und Verschwiegenheit verpflichtet und schuldet bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten Schadenersatz. Dies gilt nun nicht mehr nur gegenüber der Gesellschaft selbst, sondern möglicherweise auch gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern. Kommt es zu einer nicht rechtzeitigen Erfüllung der Insolvenzantragspflicht und zu Zahlungen an die Gesellschaft nach Insolvenzantritt, sollten Sie daher nicht zögern einen im Insolvenzrecht erfahrenen Rechtsanwalt heranzuziehen. Dieser kann prüfen, ob der Abschlussprüfer der Gesellschaft möglicherweise seinen Pflichten nicht nachgekommen ist und daher den Ihnen als Gesellschafter oder Geschäftsführer entstandenen Schaden zu begleichen hat.

http://www.grprainer.com/Insolvenzrecht.html


 

Impressum

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.grprainer.com

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub