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Firmengründung in Kanada- Einkommenssteuer

Erschienen am 20.02.2015 um 17:08 Uhr

Firmengründung in Kanada- Einkommenssteuer

Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens in dem Steuerjahr. Die geschuldete Steuer kann entweder direkt vom Lohn abgezogen oder durch eine Ratenzahlung von dem Arbeitnehmer selbst gezahlt werden. Ebenso ist es möglich, sie am Schluss des Steuerjahres in einem Betrag zu zahlen.

Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens in dem Steuerjahr. Die geschuldete Steuer kann entweder direkt vom Lohn abgezogen oder durch eine Ratenzahlung von dem Arbeitnehmer selbst gezahlt werden. Ebenso ist es möglich, sie am Schluss des Steuerjahres in einem Betrag zu zahlen.

Der Einkommensteuersatz liegt zwischen 15 und 29 %. Im Jahr 2011 werden bei einem Gehalt zwischen 0 CAD bis 10.382 CAD (ca. 7.575 Euro; Stand: August 2011) keine Steuern erhoben. Bei einem Einkommen zwischen 10.383 CAD und 41.544 CAD (ca. 30.313 Euro) beträgt der Steuersatz 15 %, bei einem Einkommen zwischen 41.545 CAD und 83.088 CAD (ca. 58.436 Euro) 22 %, bei einem Einkommen zwischen 83.088 CAD und 128.800 CAD (ca. 83.983 Euro) 26 % und bei einem Einkommen über 128.800 CAD 29 %.

Darüber hinaus erheben auch die Provinzen Einkommensteuern. Hier seien beispielhaft die Steuersätze der Provinz Ontario genannt. 5.05% werden für die ersten 37,774 CAD des zu versteuernden Einkommens erhoben. 9.15% werden für die nächsten 37,776 CAD erheben und 11.16% werden bei einem Einkommen über 75,550 CAD erhoben.

Einige Einkommensarten werden in Kanada nicht besteuert. Hierzu gehören unter anderem Geschenke und Erbschaften, Lotteriegewinne oder auch bestimmte private und militärische Pensionen.

http://kanada.internationale-firmengruendung.com

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/firmengruendung/news/3228 sowie http://www.internationale-firmengruendung.com.

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