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Flug findet nicht rechtzeitig statt

Erschienen am 19.09.2013 um 10:10 Uhr

Flug findet nicht rechtzeitig statt

Flug findet nicht rechtzeitig statt

Konnte gestern ein gebuchter Flug von Passagieren nicht stattfinden und erst heute starten, muss die Fluggesellschaft nicht nur die Unterkunft bezahlen, sondern auch alles tun, um die Fluggäste so schnell wie möglich an ihr Ziel zubringen. Eine gute Nachricht für alle hängen gebliebene Fluggäste. Das bedeutet für die Fluggäste, dass entweder eine kostenlose Umbuchung sattfindet oder die Fluggäste anders befördert werden müssen, wie z.B. per Bahn oder von einem benachbartem Airport. Zudem hat der Fluggast nach 5 Stunden Verspätung, das Recht auf Rückgabe des Tickets und die Zurückerstattung der Kosten.
Es gibt jedoch eine Ausnahme nämlich die höhere Gewalt - darunter fällt auch massiver unerwarteter Schneefall. Trotzdem steht den Fluggästen eine Ausgleichszahlung zu, wenn zum Beispiel zu wenig Enteisungsmittel zur Verfügung steht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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