Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Gasthof-Pension-Kraus

Gasthof - Pension - Kraus

Es ist immer und für jeden etwas dabei. Tolle Pauschalen rund um das ganze Jahr.

Gemütliche Pension im Bayerischen Wald. Abenteuer Bayer. Wald - erleben Sie die Schönheit der Natur.

HP pro Person 56,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Führerscheinentzug und Arbeitsplatz

Erschienen am 03.12.2014 um 10:50 Uhr

Führerscheinentzug und Arbeitsplatz

Führerscheinentzug und Arbeitsplatz

Für beruflich auf den Führerschein angewiesene eine Horrorvorstellung, der Führerscheinentzug. Aber darf der Arbeitgeber deswegen Kündigen?

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat hier nunmehr für Rechtssicherheit gesorgt, darauf weist der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hin.

In dem verhandelten Fall erhob ein schwerbehinderter Kraftfahrer Kündigungsschutzklage, da der Arbeitgeber ihm die Kündigung ausgesprochen hatte, nachdem er auf einer Privatfahrt mit 1,4 Promille erwischt wurde. Der Führerschein wurde ihm entzogen und er unter Erteilung einer Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verurteilt, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller den Sachverhalt zusammen.

Das Gericht bestätigte nunmehr die Kündigung. Da ein Berufskraftfahrer von seiner Fahrerlaubnis abhängig ist, muss von ihm eine besondere Sorgfalt im Straßenverkehr beachtet werden. Dies auch bei privaten Fahrten.
Wird ihm dennoch der Führerschein entzogen und fällt er damit für den Betrieb auf unabsehbare Zeit aus, so ist die Kündigung gerechtfertigt.
Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Führerschein schneller als erwartet wieder erlangt werden kann, sondern auf die Erwartung im Moment der Kündigungserklärung, erläutert Cäsar-Preller die Urteilsgründe.

Wer also beruflich auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist muss bei einem Verlust mit der Kündigung rechnen, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller die Folgen.
Bei anderen Berufen wäre eine Kündigung aus demselben Grund jedoch unzulässig.
Ausnahmen sind hier jedoch die Beamten, denen bei Trunkenheitsfahren regelmäßig noch Disziplinarstrafen drohen.

Um die Folgen im Falle eines Falles zu vermeiden, empfiehlt der Rechtsexperte Cäsar-Preller, dem Gericht bei der Urteilsfindung die Folgen eines Führerscheinentzuges vor Augen zu führen und mit weiteren Vorschlägen z.B. einem Alkoholentzug auf eine möglichst kurze Sperre hinzuwirken.
In jedem Fall empfiehlt sich jedoch eine individuelle rechtliche Beratung.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub