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Gewinn für Scientology Kirche Bayern beim Verwaltungsgericht Ansbach

Erschienen am 07.12.2010 um 19:25 Uhr

Scientology Kirche unterhält keine „Arbeitsstellen“ – Mitglieder werden vorrangig aufgrund ihrer religiösen Motivation tätig

In einem seit 15 Jahren mit der Hauptfürsorgestelle Mittelfranken währenden Konflikt liegt nun erstmals ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor. Es betrifft die Frage, ob die hauptamtliche Tätigkeit der aktiven Mitglieder der Scientology Kirche ein „Arbeitsplatz“ im Sinne des Schwerbehindertenrechts darstellt und die Scientology-Gemeinde deshalb für die Nichteinstellung von Schwerbehinderten eine Ausgleichsabgabe an den Staat abzuführen hat. Konkret ging es um das Jahr 1993 und einen Betrag von 19.500 EURO.

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat aufgrund der Gerichtsverhandlung vom 2.12.2010 entschieden, dass der Behördenbescheid in seiner letzten Fassung aus dem Jahre 2007 aufzuheben ist. Die Behörde hat auch die notwendigen Kosten der klagenden Scientology Gemeinde zu tragen. Das Gericht schloss sich dabei der Begründung eines rechtskräftigen Urteils des Sozialgerichts Nürnberg vom 19.1.2000 in einer ähnlich gelagerten Klage desselben Klägers gegen die damalige Bundesanstalt für Arbeit an.

Sowohl das Sozialgericht wie auch jetzt das Verwaltungsgericht – wie den Hinweisen des Gerichts während der Verhandlung zu entnehmen war - kamen zu dem Schluss, dass die hauptamtliche Tätigkeit der Vereinsmitglieder der Scientology Gemeinde keine „Arbeitsstelle“ im Sinne des Gesetzes darstellt. Und selbst wenn ihre Tätigkeit als solche anzusehen wäre, könnte sich die Scientology Kirche auf die Ausnahmebestimmung im Gesetz berufen. Diese Bestimmung besagt, dass als Arbeitsplätze nicht jene Stellen gelten, auf denen Personen tätig werden, deren Tätigkeit nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient, sondern vorrangig durch Beweggründe karitativer oder religiöser Art bestimmt ist.

Eine Sprecherin der Scientology Kirche Bayern e.V. wies daraufhin, dass nur Mitglieder und überzeugte Anhänger der Scientology-Religion hauptamtlich tätig werden können. Sie tun dies auch vorrangig aufgrund ihres Idealismus und decken ihren Lebensunterhalt durch anderweitige Tätigkeiten außerhalb der Scientology-Gemeinde. Natürlich werden auch schwer behinderte Mitglieder bei der Kirche tätig.

Frau Eilzer als Sprecherin der Scientology Kirche Bayern sagte dazu: „Wir sind sehr erfreut über dieses positive Urteil und hoffen, dass damit dieser langjährige Konflikt endlich sein Ende gefunden hat. Das Urteil bestätigt die religiös-idealistische Motivation unserer Gemeindemitglieder, die sie zu ihrem selbstlosen Einsatz zur Ausübung und Verbreitung der Scientology-Religion bewegt, um eine bessere Welt zu erschaffen. Denn das hat diese bitter nötig.“ Sie weist darauf hin, dass angesichts der um sich greifenden Probleme von Drogenkonsum, Analphabetismus, Missachtung der Menschenrechte und darauf aufbauender Konflikte Scientologen einen hervorragenden Einsatz nicht nur in Bayern sondern überall in der Welt leisten. Mitglieder der Scientology Kirche waren auch bei den schlimmsten Umweltkatastrophen aktiv, um den betroffenen Menschen vor Ort zu helfen, so z.B. bei der Beseitigung der von Tsunamis verursachten Schäden in der Region Südostasiens, den Hurrican-Hochwasserschäden im Süden der USA oder zuletzt der schlimmen Erdbebenkatastrophe in Haiti.

 

Impressum

Weitere Informationen:
Pressedienst der SK Bayern e.V. im Auftrag der Scientology Kirche Deutschland e.V., Beichstraße 12, 80802 München, Ansprechpartner: Jürg Stettler, TEL. 089-27817732 oder 0178-5456300, eMail: kontakt@skdev.de, www.skb-pressedienst.de

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: http://www.skb-pressedienst.de/2010_kw49.html

 

 

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