Pension-Hotel Breit ***
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Erschienen am 21.03.2014 um 10:11 Uhr
Grenzen des privaten Immobilienverkaufs
Wer nicht nur sein Eigenheim, sondern gleich mehrere Immobilien zu seinem Eigentum zählt, sollte wissen, ab wann der Verkauf dieser Immobilien steuerlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist. Hierauf weist Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden hin. Nach Angaben von Rechtsanwalt Cäsar-Preller sei die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit schon dann überschritten, wenn ein Eigentümer mehr als 3 Wohnungen in einem Zeitraum von 3 Jahren veräußert.
„Der Bundesfinanzhof hat diese Grenze in mehreren Entscheidungen bestätigt. Dabei ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass einzelne Fälle auch anders bewertet werden können. Allerdings drohen steuerliche Nachteile, wenn tatsächlich mehrere Wohnungen in einem entsprechend kurzem Zeitraum veräußert werden – wobei sogar Wohnungen aus demselben Immobilienobjekt hinzuzählen können.“ Nach Angaben von Rechtsanwalt Cäsar-Preller mache der Bundesfinanzhof dabei auch keinen Unterschied, ob die Immobilien „freiwillig“ oder auf Druck der finanzierenden Bank veräußert werden. Entscheidend sei stets, ob ein Kaufvertrag geschlossen werde.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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