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Gute Kapitalerträge durch die Abgeltungssteuer

Erschienen am 30.05.2012 um 12:05 Uhr

Gute Kapitalerträge durch die Abgeltungssteuer

Die Maßnahmen der Unternehmenssteuerreform seit 2008 und die Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 zeigen Wirkungen bei den Erträgen von Unternehmen und somit auch bei den Einkünften aus Kapitalerträgen bei Privatkunden. Freistellungsaufträge bewirken einen Mindestertrag ohne Abgeltung von Steuern.

Viele Unternehmen konnten durch die Senkung der Körperschaftssteuer von 25 % auf 15% mehr Eigenkapital aufbauen und in die Innenfinanzierung des Unternehmens stecken. Zusätzlich werden höhere Dividendenausschüttungen vorgenommen.

Die Vorteile für Anleger in der aktuellen Dividendensaison sind:
- Höhere oder konstante Dividenden als in den Vorjahren,

- Niedrige Kursgewinnverhältnisse (KGV) der Unternehmen,

- Kurssteigerungspotential am Aktienmarkt

Für Anleger sind die Kapitalerträge aus Dividenden lukrativer geworden.


Kapitalerträge werden mit einem Abgeltungssteuersatz von 25%, zzgl. Soli und Kirchensteuer, abgegolten.So bleibt für Privatanleger mehr Geld zur erneuten Anlage oder zur direkten Thesaurierung zur Verfügung.


Auf der Zinsseite werden höhere Zinsen aus Tagesgeldanlagen, besonders von Banken im Ausland mit inländischen Filialen gezahlt. Die Risiken sind dort höher anzusetzen. Zusätzlich nimmt das Risikopotential bei inländischen Anleihen zu. Niedrige Zinsen und hohe Kurse sind vorhanden. Falls das Zinsniveau kippt, damit ist ein steigender Zins gemeint, werden die Kurse der Anleihen sehr schnell sinken. Diese Risiken haben Anleger vermutlich noch nicht einkalkuliert.


Mit dem steigenden Ausschüttungspotential hat die Abgeltungssteuer eine soziale Kehrseite. Begünstigt werden Anleger mit hohen Kapitalerträgen und hohen individuellen Einkommensteuersätzen. Hier wirkt die Abgeltungssteuer wie ein Steuersparmodell. Für Anleger mit geringeren Kapitalerträgen ist die Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrages möglich, der mit einem Freistellungsauftrag für abgeltungsfreie Beträge für Alleinstehende bis 801 € und bei Verheirateten bis 1.602 € sorgt.


Ein sozialer Ausgleich soll durch die Wiedereinführung der Vermögenssteuer erfolgen. So fordern es Politiker.
Vermögende Anleger sollen ab einem Vermögen von 2 Millionen Euro, zusätzlich weitere Regelungen, mit einer Vermögensteuer belegt werden. Das Vermögen der Bundesbürger ist so hoch wie nie, deshalb gerät es wieder in den Fokus der Politiker.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.honorar-company.de/abgeltungssteuer.html.

Über Honorar Company Beratungs-GmbH:
Die Honorar Company Beratungs-GmbH bietet Privatanlegern und Firmenkunden eine unabhängige bundesweite Honorarberatung an. Die Honorarberater bieten eine Anlageberatung über Finanzinstrumente. Die Honorarvergütung erfolgt in Form einer Flatrate. Dafür erhalten Honorar Kunden alle Kickbacks rückvergütet. Es ist eine transparente und preiswerte Honorarberatung. Die Flatrate als Honorar ist eine Kostenbremse für die Geldanlagen und Depotkonten der Honorarkunden. Die Honorar Company bewirbt sich bei interessierten Anlegern um ein Honorarberatungsmandat.

Firmenkontakt:
Honorar Company Beratungs-GmbH
Am Boßelkamp 3
25541 Brunsbüttel
Deutschland
04852 8354074
info@honorar-company.de
http://www.honorar-company.de



 

Impressum

Pressekontakt:
Honorar-Company-Beratungs-GmbH
Joachim Wehnsen
Am Boßelkamp 3
25541 Brunsbüttel
Deutschland
04852 835 4074
j1.Wehnsen@honorar-company.de
http://www.honorar-company.de


Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: http://www.prseiten.de/pressefach/honorar-company/news/247

 

 

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