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Haushaltshilfe beantragen

Erschienen am 02.12.2014 um 11:27 Uhr

Haushaltshilfe beantragen

Haushaltshilfe beantragen

Manche Menschen erkranken so schwer, dass sie sich nicht mehr um Kind und Haushalt kümmern können. Gesetzlich Versicherte können dann bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen.
Gesetzlich versicherte Eltern haben bei einer Krankheit einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn z. B. ein Kind unter zwölf Jahren ist oder eine Behinderung hat. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass niemand mit im Haushalt wohnen darf, der die gewohnten Aufgaben übernehmen kann. Auf Antrag wird die Hilfe von der Krankenkasse gestellt. Der Arzt muss bescheinigen, dass die Hilfe wegen der Behandlung notwendig ist.
Akzeptieren die Kinder nur vertraute Menschen als Haushaltshilfen, kann in Absprache mit der Kasse auch jemand die Betreuung übernehmen, den die Kinder kennen. Je nach Bedarf zahlt die Krankenkasse dann bis zu 70 Euro pro Tag oder 8,75 Euro pro Stunde. Die Versicherten müssen dann aber 10 Prozent der Kosten, mindestens aber 5 Euro am Tag, selber tragen. Nahe Verwandte, wie Großeltern oder erwachsene Geschwister, bekommen keine Vergütung. Jedoch kann die Krankenkasse nachgewiesene Aufwendungen wie Verdienstausfall und Fahrtkosten für maximal zwei Monate ersetzen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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