***S Landhotel Brandlhof
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Erschienen am 15.12.2014 um 16:28 Uhr
Hund darf nicht im Aufzug mitfahren
Wohnungseigentümer können in der Hausordnung verbieten, dass Tiere im Aufzug mitgenommen werden. Ein von einer Mehrheit in der Eigentümerversammlung verabschiedetes Verbot ist wirksam, urteilte das Landgericht Karlsruhe.
Der Fall:
Der Eigentümer einer Wohnung im fünften Stock ging gegen den Eigentümer einer vermieteten Wohnung in der zweiten Etage vor. Der Mieter aus dem zweiten Stock besaß einen 14 Jahre alten Hund der 20 Kilogramm wog. Wegen schweren gesundheitlichen Problemen des Hundes ließ der Mieter den Hund im Aufzug mitfahren. Gemäß Hausordnung war dies jedoch verboten.
Das Gericht verlangte vom Eigentümer der vermieteten Wohnung, das Tierverbot im Aufzug bei den Mietern durchzusetzen. Wenn der Hund die Treppe nicht mehr benutzen könne, müsse er notfalls getragen werden.
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