Rainbow-Days 5=4
3/4 Verwöhnpension
5ÜN/4*Hotel/Hallenbad/2Hot-Whirlpools/Aktiv und Vitalprogramm/Wellnessbereich
5 ÜN pro Person ab 556,- €
Erschienen am 19.09.2013 um 10:21 Uhr
In der Wohnung rauchen
Mieter dürfen in ihrer Wohnung rauchen. Dies gilt weiterhin, obwohl das Amtsgericht Düsseldorf ein spektakuläres Urteil mitteilte.
Ein Fall:
Ein älterer Mann wurde von den Richtern verurteilt, seine Wohnung zu räumen. Denn die Vermieterin behauptete, dass der Rauch aus der Wohnung in das Treppenhaus zog. Der Mieter meinte, dass das nicht stimme. Jedoch informierte seine Anwältin nicht rechtzeitig das Gericht über die Aussage des Mieters und vergaß Beweise zu fordern. Somit gingen die Richter von der Darstellung der Vermieterin aus. Daher ist die Kündigung wirksam mit der Begründung, Mieter dürfen Rauchen, müssen aber ihre Nachbarn so gut es geht vor dem Qualm schützen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden
0611 45023-0
0611 45023-17
caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de