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Jetzt VSH-Verträge prüfen

Erschienen am 05.09.2013 um 17:25 Uhr

- Viele VSH-Verträge können zum Jahressende optimiert werden - Haftungslücken und Unterdeckung drohen bei Fortführung alter Verträge - CONAV bietet VSH-Prüfungen und einen VSH-Onlineabschluss auf Nettobasis

Schwaigern, 05.09.2013. Vermittler von Versicherungen, Finanzdienstleistungsprodukten und Honorarberater sollten jetzt im September ihre Verträge zur Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) überprüfen. Darauf weist die CONAV Consulting GmbH & Co. KG hin. Ein Großteil der VSH-Verträge läuft zum Ende eines Jahres aus und verlängert sich aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist ab Oktober automatisch. „Gleichzeitig ändern sich aber vielfach das berufliche Umfeld und die beruflichen Tätigkeiten“, so CONAV-Geschäftsführer Ralf W. Barth. „Damit riskieren Vermittler und Berater Lücken und Unterdeckungen in ihren bestehenden Verträgen“. Die CONAV ist Dienstleister und Strategiepartner für Unternehmen, Vermittler und Berater aus der Assekuranz und Finanzdienstleistung.
Diverse Risiken oftmals nicht gedeckt
Die größte Gefahr droht dieser Berufsgruppe aus der fehlenden Übernahme der Nachhaftung aus früheren VSH-Verträgen. Diese Nachhaftung besteht häufig nur für den direkten Vorläufervertrag. Weitere erhebliche Risiken entstehen beispielsweise durch die verstärkte Nutzung des Internet, Nichtbeachtung des gesetzlich geregelten Datenschutzes oder durch unklare Bestimmungen für Honorarberater. Die CONAV hat daher gemeinsam mit dem VSAV e. V. für diese und viele weitere Leistungsfälle den VHS-Best-Netto-Tarif www.vsh-netto.de entwickelt. Er stellt einen äußerst weitreichenden VSH-Schutz mit völlig neu formulierten Bedingungen dar. Durch die Nettoisierung entstehen dabei gleichzeitig deutlich niedrigeren Prämien, als bei den allermeisten bestehenden VSH-Produkten.

Ein Vergleich zwischen den verschiedenen VSH-Tarifen ist äußerst schwierig und aufwändig. Barth: „Und oft wissen die Versicherten überhaupt nicht, wie sie Haftungsfallen erkennen und vermeiden und welchen Deckungsumfang sie wirklich im Detail benötigen.“ Daher bietet die CONAV allen Interessierten durch zwei spezielle Policen-Checks unter http://conav.de/wp-content/uploads/2013/08/Auftrag-zum-VSH-Policen-Check.pdf eine Prüfung ihrer bestehenden Verträge an, die auch eine Vergleichsrechnung beinhaltet.

 

Impressum

Ralf W. Barth
Birkenweg 5
74193 Schwaigern

07138 810999 0

www.conav.de
info@conav.de

 

 

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