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Mietpreisbremse

Erschienen am 28.01.2015 um 17:19 Uhr

Mietpreisbremse

Mietpreisbremse

Für viele Gering- und Normalverdiener ist es in der gegenwärtigen Zeit schwer in beliebten Wohngegenden eine bezahlbare Unterkunft, die den räumlichen Bedürfnissen entspricht, zu finden, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Daher soll ab 2015 die gesetzliche Mietpreisbremse verabschiedet werden und 2020 endgültig in Kraft treten.

Die Mietpreisbremse soll die Mietpreissteigerung begrenzen und damit bezahlbare Bestandswohnungen in begehrten Wohngegenden erhalten. Bis die Mietpreisbremse in Kraft trete ist es Vermietern jedoch erlaubt den Mietpreis bei einer Neuvermietung beliebig zu erhöhen, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Oft entstehen so jedoch Preissteigerungen bis zu 40%.

Ab 2015, im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes, sollen alle Bundesländer über fünf Jahre den Wohnungsmarkt in verschiedenen Gebieten überwachen und beobachten. Daraufhin wird 2020 entschieden in welchen Gebieten die Notwendigkeit besteht die Mietpreisbremse einzuführen, erläutert Cäsar-Preller den zeitlichen Ablauf.

Die Mietpreisbremse gilt dann in den jeweiligen Gebieten für höchstens fünf Jahre und kann danach verlängert oder verworfen werden.

Zuletzt tritt mit Verabschiedung des Gesetzes auch die Regelung in Kraft, dass Makler nicht mehr vom Mieter bezahlt werden, sondern von der Person der den Makler beauftragt hat.
Wie sich die Mietpreisbremse auf den Wohnungsmarkt und die Mietbedingungen auswirken wird werde man allerdings erst in den Jahren nach 2020 feststellen können, betont Cäsar-Preller.

Da manche Vermieter vor in Kraft treten des Gesetzes die Miete nochmals kräftig erhöhen wollen, empfiehlt der Rechtsanwalt eine individuelle Prüfung, da nicht jede Mieterhöhung zulässig ist.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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