Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Hotel Zum Singenden Musikantenwirt

Singender Musikantenwirt

Musikalische - Highlights mit besonderen Gruppen von Donnerstag bis Sonntag

Musikhotel - Sie wohnen beim Musikantenwirt Manfred (bekannt aus Melodie TV)

3 x Halbpension 249,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Millionenschweren Steuersündern können harte Zeiten bevorstehen

Erschienen am 24.06.2013 um 12:19 Uhr

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Steuerstrafrecht könnten gerade Steuersündern, welche Millionenbeträge nicht versteuert haben, schwere Zeiten bevorstehen.

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Steuerstrafrecht könnten gerade Steuersündern, welche Millionenbeträge nicht versteuert haben, schwere Zeiten bevorstehen.
------------------------------

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Verschärfungen sollen sich anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ergeben. Mit dieser Entscheidung sollen die Richter in Karlsruhe ein Urteil des Landgerichts wegen Rechtsfehlern in der Strafbemessung aufgehoben haben.

Das Landgericht soll dem Anschein nach mit einem Fall konfrontiert gewesen sein, in welchem ein Beschuldigter wohl Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen habe. Die Richter des Landgerichtes verurteilten diesen zu einer Bewährungsstrafe. Dabei sollen sie wohl ein Grundsatzurteil des BGH außer Acht gelassen haben, welches besagt, dass bei einer Hinterziehung von Steuern in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen könne. Eine Bewährungsstrafe sei indes nur gerechtfertigt, wenn besondere Milderungsgründe vorliegen.

Obwohl das Landgericht in dem vorliegenden Fall im Rahmen seiner rechtlichen Würdigung zu dem Ergebnis gekommen sein soll, dass ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vorläge, soll es eine Bewährungsstrafe für angemessen gehalten haben. Der BGH soll dies anders gesehen haben. Die Strafbemessung des Landgerichts soll durchgreifende Mängel aufweisen. Der BGH setzt weiterhin seine Rechtsansicht fort, wonach eine Bewährungsstrafe bei einer Steuerhinterziehung in einem derartigen Ausmaß nur anzunehmen sei, sofern gewichtige Milderungsgründe zugunsten des Beschuldigten vorliegen würden.

In dem konkreten Fall sah der BGH kein Vorliegen solcher besonderer Milderungsgründe. Ein Verweis an das Landgericht zur erneuten Entscheidung war die Folge.

Betroffenen ist indes anzuraten, einen im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht tätigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Verwicklungen in Wirtschaftsstrafverfahren und Wirtschaftsstraftaten entstehen häufiger und schneller, als man gemeinhin annimmt. Als Beschuldigter in einem Wirtschaftsstrafverfahren sehen Sie sich hochqualifizierten Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Wirtschaftsstrafkammern gegenüber, die Ihre Verteidigung durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsanwalt unentbehrlich machen.

Ein Rechtsanwalt kann dabei als zuverlässige und qualifizierte Begleitung dienen. Dieser kann neben der Strafverteidigung zugleich strafrechtliche Gutachten erstellen oder hinsichtlich strafrechtlicher Compliance Themen beraten. Ferner wird ein Rechtsanwalt über die höchstrichterliche Rechtsprechung aufklären. Alles im allem kann ein Rechtsanwalt das hochkomplexe Strafverfahren in verständlicher Form vorbereiten, sodass im Hinblick auf das folgende Strafverfahren alle Chancen offen stehen.

http://www.grprainer.com/Wirtschaftsstrafrecht.html


 

Impressum

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.grprainer.com

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub