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Erschienen am 28.10.2013 um 09:37 Uhr
Musikinstrumente in der Mietwohnung
Klavier spielen oder andere Musikinstrumente sind in den eigenen vier Wänden erlaubt. Jedoch sollten Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und das Instrument in den Ruhezeiten zur Seite legen.
Mieter dürfen Musik in ihrer Wohnung machen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, denn Vermieter können die Musik generell nicht verbieten. Jedoch haben andere Mieter einen Anspruch darauf, nicht mit der Musik in der Ruhezeit belästigt zu werden. Ruhezeiten gelten von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr und nachts von 22:00 Uhr – 07:00 Uhr. Trotzdem gilt selbst außerhalb der Ruhezeiten das Rücksichtnahme gebot. Mieter sollten nicht länger als 2 – 3 Stunden am Tag musizieren.
Es gibt aber auch Ausnahme von den genannten Ruhezeiten, nämlich wenn der Vermieter andere Zeiten in der Hausordnung festlegt. .Das gilt nur dann, wenn das Verbot bei Vertragsschluss individuell mit dem Mieter vereinbart wird und dieser gegenüber den anderen Bewohnern des Hauses nicht benachteiligt wird.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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