Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Genusshotel "Zum Wendl"

Hotel-Gasthof Zur Post

Direktbuchung zum Bestpreis ab sofort auf unserer Homepage möglich! ALLE ZIMMER RENOVIERT!!!

Hotel in Freyung mit Wellnessbereich, Whirlpool, Sauna, Infrarot, Massagen, Restaurant, RENOVIERT!!!

pro Person ab 54,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Musikinstrumente in der Mietwohnung

Erschienen am 28.10.2013 um 09:37 Uhr

Musikinstrumente in der Mietwohnung

Musikinstrumente in der Mietwohnung

Klavier spielen oder andere Musikinstrumente sind in den eigenen vier Wänden erlaubt. Jedoch sollten Mieter Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und das Instrument in den Ruhezeiten zur Seite legen.
Mieter dürfen Musik in ihrer Wohnung machen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, denn Vermieter können die Musik generell nicht verbieten. Jedoch haben andere Mieter einen Anspruch darauf, nicht mit der Musik in der Ruhezeit belästigt zu werden. Ruhezeiten gelten von 13:00 Uhr – 15:00 Uhr und nachts von 22:00 Uhr – 07:00 Uhr. Trotzdem gilt selbst außerhalb der Ruhezeiten das Rücksichtnahme gebot. Mieter sollten nicht länger als 2 – 3 Stunden am Tag musizieren.

Es gibt aber auch Ausnahme von den genannten Ruhezeiten, nämlich wenn der Vermieter andere Zeiten in der Hausordnung festlegt. .Das gilt nur dann, wenn das Verbot bei Vertragsschluss individuell mit dem Mieter vereinbart wird und dieser gegenüber den anderen Bewohnern des Hauses nicht benachteiligt wird.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub