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Nach der Erwerbsunfähigkeit ging nichts mehr

Erschienen am 26.06.2014 um 11:06 Uhr

Nach der Erwerbsunfähigkeit ging nichts mehr

Nach der Erwerbsunfähigkeit ging nichts mehr

Ein seriös erscheinender Finanzberater mit dickem Auto suchte Heinz K. auf seinem Hof in Sachsen-Anhalt auf und erzählte ihm von einer „todsicheren Altersvorsorge mit dicken Gewinnen“. Und Herr K. ließ sich überzeugen.

So kaufte im Jahr 1995 der Tankanlagen-Miteigentümer eine 52-Quadratmeter-Wohnung in Leipzig für 126.000 Euro. Das bedeutete einen Quadratmeterpreis von 2.423 Euro - so teuer wie der damalige Quadratmeterpreis in Hamburgs Bestlage. Die monatlich aufzubringende Rate machte 600 Euro aus. Was Heinz K. damals nicht wusste: Der tatsächliche Wert der Wohnung in Leipzig betrug nur 28.000 Euro.

Die Rate hätte Heinz K. aufbringen können, wenn er monatliche Mieteinnahmen von 450 Euro gehabt hätte. Jedoch stand die Wohnung erst einmal zwölf Monate leer. Dann ging er im Jahr 2000 mit seiner Firma pleite, und er bekam nur noch sporadisch Jobs. Um die fälligen Raten zu bezahlen, verkaufte K. nach und nach Land und Maschinen des elterlichen Hofs. Durch den Stress krank geworden wurde er Frührentner. Aber mit lediglich 677 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente ging dann gar nichts mehr.

Der Experte, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden, hierzu:

Vorsicht, wenn Verkäufer mit großem Auto vorfahren! Denn solch ein Auto kann man sich meist nur dann leisten, wenn man hohe Provisionen verlangt. Verkaufsgespräche sollte man nie alleine führen. Viel besser ist es, wenn man Zeugen dazu mitnimmt. Auch mit Banken sollte man nie alleine verhandeln. Oftmals wird versäumt, bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation sofort die Rate reduzieren zu lassen. Holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe bei einem Fachanwalt. Es ist ein Fehler, den letzten Groschen zur Schuldentilgung zu verwenden.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

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kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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