Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Hotel am Haidel

Pension-Hotel Breit ***

7 Tage Ü/HP nur 6 Tage bezahlen,incl. Wlan, Sauna, abends 3-Gang-Wahlmenü

Landhotel-Pension, neu modernisiert mit Dampf- u. Trockensauna, Infrarotkabine, Wlan, Fitnessraum

7 Tage Ü/HP pro Per 390,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

OLG München bittet Clerical Medical zur Kasse

Erschienen am 27.07.2012 um 17:00 Uhr

Das Oberlandesgericht München hat die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) in seinem Urteil vom 11.06.2012 (Aktenzeichen: 17 U 535/11) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.

Das Oberlandesgericht München hat die Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) in seinem Urteil vom 11.06.2012 (Aktenzeichen: 17 U 535/11) zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt.
------------------------------

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Münchner Richter entschieden in diesem Fall, dass CMI für den fehlerhaften Prospekt der Kapitallebensversicherung „EuroPlan“ haftet. Infolge des aktuellen Urteils des Münchner Oberlandesgerichts soll der britische Lebensversicherer Clerical Medical im entschiedenen Verfahren einem Anleger über 90.000 Euro nebst Zinsen zahlen und diesen darüber hinaus von Darlehensverbindlichkeiten gegenüber einer Bank freistellen müssen.

Im Jahre 2001 hatte der hier klagende Versicherungsnehmer in die Kapitallebensversicherung „EuroPlan“ darlehensfinanziert investiert. Der die Kapitallebensversicherung speisende Investmentfonds soll die von Clerical Medical versprochenen Renditen im vorliegenden Falle allerdings nicht abgeworfen haben. Daraufhin klagte der Versicherungsnehmer. Die Richter entschieden hier nun, dass weder der Prospekt noch das entsprechende Kurzexposé eine ordnungsgemäße Aufklärung über die tatsächlich mit der Anlage verbundenen Risiken beinhalte. Darüber hinaus seien viele in dem, dem vorliegenden Sachverhalt zugrunde liegenden Prospekt benutzten Begriffe gar nicht oder nur irreführend erläutert worden. Auch gebe der Prospekt keinen Aufschluss darüber, welcher Versicherungsvertrag mit welchen Bedingungen abgeschlossen werden solle. Aufgrund der Fehlerhaftigkeit des Prospekts muss Clerical Medical nun also Schadensersatz leisten.

Das Risiko der Anlage bestand darin, dass der Investmentfonds zum Abtragen des Kredits ausreichend Erträge einbringen musste. Zum Funktionieren des Modells musste die Rendite aus dem Investmentfonds höher sein als der Darlehenszins. Eben dies soll den Anlegern zugesichert worden sein.

Das Oberlandesgericht München ließ die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zu.

Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sollen schon in anderen Fällen die Versicherungsnehmer durch irreführende Angaben über die vermeintlich hohen Vergangenheitsrenditen aus den Policen in die Irre geführt worden sein. Des Weiteren soll den Versicherungsnehmern zu sogenannten Hebelverträgen geraten worden sein; die Versicherten haben auf Grund der versprochenen hohen Renditen für die Einzahlungen in die Versicherungsverträge Darlehen aufgenommen.

Bereits in der Vergangenheit sollen immer mehr Betroffene erfolgreich gegen die Clerical Investment Group Ltd. vorgegangen sein.

Den Betroffenen, die einen Schaden durch den Abschluss einer solchen Versicherung erlitten haben, ist es zu empfehlen einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Besonders Anlegern, die durch den Erwerb eines Versicherungsvertrages der britischen Versicherung auf Darlehensbasis einen Schaden erlitten haben, ist zu empfehlen, ihre Situation von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen

http://www.grprainer.com/Clerical-Medical.html


 

Impressum

GRP Rainer LLP
Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

fon ..: +49 221 272275-0
fax ..: + 49 221 272275-24
web ..: http://www.grprainer.com
email : presse@grprainer.com

Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.grprainer.com

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub