Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Genusshotel "Zum Wendl"

Hotel-Gasthof Zur Post

Direktbuchung zum Bestpreis ab sofort auf unserer Homepage möglich! ALLE ZIMMER RENOVIERT!!!

Hotel in Freyung mit Wellnessbereich, Whirlpool, Sauna, Infrarot, Massagen, Restaurant, RENOVIERT!!!

pro Person ab 54,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Oma adoptiert Opa: Erwachsenenadoption unterliegt strengen Regeln

Erschienen am 21.11.2014 um 10:33 Uhr

Oma adoptiert Opa: Erwachsenenadoption unterliegt strengen Regeln

Oma adoptiert Opa: Erwachsenenadoption unterliegt strengen Regeln

Wenn man jemanden adoptieren möchte, sollte man wesentlich älter als die Adoptivperson sein. Das Kammergericht Berlin hatte einen Antrag abgelehnt, da kein Eltern-Kinder-Verhältnis bestand.
Erwachsene können nur jemanden adoptieren, wenn ein gewisser Altersabstand vorhanden ist. Abgesehen von dem Altersunterschied muss auch noch eine Eltern-Kind ähnliche Beziehung vorliegen. Das ist aber nicht der Fall, wenn der Altersunterschied gerade mal zwölf Jahre beträgt.
In dem vorliegendem Fall hatten sich der Mann und die Frau gerade mal vor gut einem Jahr kennengelernt. Sie war 74 und er 62 Jahre alt. Nachdem das Amtsgericht den Antrag auf Adoption abgelehnt hatte, legten beide Berufung ein. Wie erwartet, hatten die beiden jedoch keinen Erfolg damit. Man kann nur eine Genehmigung für eine Volljährigenadoption bekommen, wenn die Beziehung einem Eltern-Kind-Verhältnis entspricht. Im vorliegenden Fall sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass das Eltern-Kind-Verhältnis nicht besteht und auch nicht in Zukunft bestehen wird. Hinzu kommt auch noch der geringe Altersunterschied.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub