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Perlesreut im Bayerwald

Erschienen am 19.07.2008 um 07:38 Uhr

Jugendförderung steht in Perlesreut hoch im Kurs

3000 Euro sind im Haushalt vorgesehen - Gemeinderat gibt Richtlinienpapier an Jugendbeauftragte

Perlesreut. Mit dem Erlass von Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Marktgemeinde Perlesreut hat der Gemeinderat den Jugendbeauftragten Marktgemeinderat Maximilian Küblböck und Diana Scheibelberger ein ?Papier" in die Hand gegeben, in der klipp und klar mögliche Förderungen festgeschrieben sind. Für dieses Jahr wurden in den Haushalt für derartige Maßnahmen 3000 Euro eingesetzt. Die Richtlinien werden den Jugendleitern der Vereine und Organisationen bei einem Treffen vorgestellt. Bürgermeister Manfred Eibl erläuterte die Richtlinien, die daraus resultierenden Zuschüsse werden im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel gewährt. Dabei ist für jede Maßnahme ein gesonderter Antrag zu stellen. Antragsberechtigt sind die in der Gemeinde vorhandenen Vereine, Jugendverbände, Jugendgemeinschaften und Jugendgruppen. Der Zweck der Förderung von Freizeitmaßnahmen ist, dass Freizeitmaßnahmen den Teilnehmern ein gemeinsames Erlebnis sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit der Natur und Umwelt in kurz- und längeren Freizeitmaßnahmen sowie Tagesfahrten fördern soll. Dazu gehört auch der Besuch von Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen, wie Kino, Theater, Konzerte in der näheren Umgebung bis zu 100 Kilometer. Förderfähige Kosten sind Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung, Eintritte und Leihgebühren, Honorare, Arbeits- und Hilfsmittel und Organisationskosten. Die Höhe der Förderung beträgt bei mehrtägigen Maßnahmen vier Euro pro Tag und Person bei einem Höchstsatz von 300 Euro. Für Tagesfahrten beträgt der Zuschuss vier Euro pro Teilnehmer bei einem Höchstsatz von 150 Euro. Für den Besuch von Veranstaltungen und Freizeiteinrichtungen in der näheren Umgebung werden zwei Euro je Teilnehmer gewährt, der Höchstsatz sind 50 Euro. Der Zuschuss der Gemeinde darf jedoch 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten nicht übersteigen. Zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen wird für Jugendmannschaften und Einzelstarter unter 18 Jahren ein Zuschuss gewährt, der jährlich vom Marktgemeinderat festgesetzt wird. Förderfähig sind Jugendmannschaften, die sich zum Stichtag 1. Oktober jeden Jahres im laufenden Spielbetrieb befinden. Einzelstarter müssen an mindestens drei Wettbewerben im Jahr teilgenommen haben und dies nachweisen. Im Haushaltsjahr erhalten Mannschaften je 175 Euro, Einzelstarter pauschal 18 Euro. Die Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen soll Einrichtungen in die Lage versetzen, Bildungsveranstaltungen auf örtlicher Ebene durchzuführen. Diese Förderung soll jungen Menschen eine Hilfe zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit, Fähigkeiten und Kenntnisse geben und sie zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Alltag und zur Mitverantwortung in der Gesellschaft befähigen. Gefördert werden Tages- und Mehrtagesfahrten, jedoch in der Regel nicht länger als 14 Tage, sowie Seminarreihen. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu fünf Euro pro Tag und Teilnehmer, maximal 50 Prozent der Gesamtkosten. Förderung von Geräten, Materialien und Einrichtungen von Jugendheimen und Jugendräumen: Gefördert wird die Beschaffung von Geräten und Materialien nach örtlichen Gegebenheiten wie Fachliteratur für Jugendarbeit, Bastelwerkzeug, technische Geräte, Spielmaterial, Einrichtungsgegenstände kleinerer Art für Jugendräume. Nicht gefördert werden Kleidung, wie etwa Trachten, Computer, Kopierer und dergleichen, vereinsspezifische Gerätschaften wie Gewehre, Musikinstrumente, Bälle, Fahnen, Pokale und dergleichen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten unter Berücksichtigung eines jährlichen Höchstbetrages von 250 Euro je Zuwendungsempfänger Sonderzuschüsse: Diese Sonderzuschüsse sollen fördernd und unterstützend eingesetzt werden, vor allem als Zuschuss und Starthilfe bei der Gründung von Kinder- und Jugendgruppen. Die Förderung beträgt 100 Euro für die neue Gruppe, wobei die Mitglieder nicht älter als 18 Jahre sein dürfen. Umfang, Art und Höhe eines Individualzuschusses wird vom Gemeinderat im Einzelfall entschieden.
Von Norbert Peter

 

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Weblinks zu diesem Artikel

  • Quelle: www.perlesreut.de

 

 

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