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Petition für Menschenrechte als Bestandteil des deutschen Lehrplans

Erschienen am 16.12.2015 um 15:39 Uhr

Menschenrechte sollten zur Grundbildung gehören, von jedem definiert werden können und zumindest ein Großteil der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sollte jeder Mensch wissen

München – Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte erinnert die von der Scientology Kirche unterstütze Initiative „Jugend für Menschenrechte“ an die 30 fundamentalen Rechte, die jedem Menschen von Natur aus zustehen, einfach weil er ein Mensch ist: Die universalen Menschenrechte.

Am vergangenen Samstag wurden von insgesamt 40 vorwiegend jungen freiwilligen Helfern über 3000 Flyer über die Menschenrechte verteilt sowie 123 Unterschriften für eine Petition gesammelt, um Unterricht über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu einem festen Bestandteil des deutschen Lehrplans zu machen. In einer Zeit, in der Flüchtlingswellen die eigenen Lebensbedingungen zu bedrohen scheinen, während Massenmedien und Terrorismus ein Klima der Angst nähren, geraten Menschenrechte leicht außer Acht.

Was sind nun diese grundlegenden Rechte, die jedem Menschen zustehen? Ist es das Recht auf Asyl? Das Recht auf sichere Arbeit? Das Streben nach Glück? Tatsächlich können Umfragen zufolge nur wenige Deutsche die Menschenrechte definieren, geschweige denn nur 10 der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufzählen. Dabei sind dies jene Rechte, die 1945 nach den Gräueln des 2. Weltkriegs von den Vereinten Nationen ausgearbeitet wurden, um sicherzustellen, dass eine Zerstörung solchen Ausmaßes wie geschehen zwischen 1939 und 1945 nicht mehr vorkommen würde.

Seit die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 von einer Kommission der Vereinten Nationen unter Vorsitz von Eleanor Roosevelt verabschiedet wurde, haben die meisten Länder diese Erklärung angenommen. Dennoch sind Menschenrechte und der dahinter liegende Traum vom Frieden und Freiheit auch heute – bald 70 Jahre später – keine gelebte Realität.

Fakt ist, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im zivilen Leben keine unmittelbare Gesetzeskraft hat und somit einzelne Rechte nur schwer eingeklagt werden können. Es besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, doch ist dies längst nicht ein Garant für die Umsetzung von Toleranz und Menschenwürde in jedem Aspekt unseres täglichen Lebens oder auf dem internationalen Spiel der Nationen.

Eleanor Roosevelt beantwortete die Frage danach, wo diese universellen Rechte beginnen, seinerzeit folgendermaßen: Wo beginnen Menschenrecht? „An den kleinen Plätzen, nahe dem eigenen Heim. So nah und so klein, dass diese Plätze auf keiner Landkarte der Welt gefunden werden können. Und doch sind diese Plätze die Welt des Einzelnen: die Nachbarschaft, in der er lebt, die Schule oder Universität, die er besucht, die Fabrik, der Bauernhof oder das Büro, in dem er arbeitet. Dies sind die Plätze, wo jeder Mann, jede Frau und jedes Kind gleiche Rechte, gleiche Chancen und gleiche Würde ohne Diskriminierung sucht. Solange diese Rechte dort keine Geltung haben, sind sie auch woanders nicht von Bedeutung. Wenn die betroffenen Bürger nicht selbst aktiv werden, um diese Rechte in ihrem persönlichen Umfeld zu schützen, werden wir vergeblich nach Fortschritten in der weiteren Welt suchen.“

Ein erster Schritt wäre, die allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu kennen. Es sollte zur Grundbildung gehören, Menschenrechte definieren und wenn nicht alle dann zumindest einen Großteil der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) nennen zu können. Hier haben selbst wir Deutschen noch eine Bildungslücke.
Weitere Informationen sind zu finden unter gemeinsam-fuer-menschenrechte.de

 

Impressum

Uta Eilzer
Beichstraße 12, 80802 München
80802 München

089-38607-145
FAX. 089-38607-109

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eilzer@skb-pressedienst.de

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  • Quelle: www.skb-pressedienst.de

 

 

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