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Schlechtes Tattoo = 750 Euro Schmerzensgeld

Erschienen am 19.01.2015 um 14:24 Uhr

Schlechtes Tattoo = 750 Euro Schmerzensgeld

Schlechtes Tattoo = 750 Euro Schmerzensgeld

Wenn man sich tätowieren lässt und das Tattoo mangelhaft ist, darf der Kunde / die Kundin Schmerzensgeld verlangen. Man muss keine schmerzhaften Versuche zur Nachbesserung über sich ergehen lassen. Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte dies eine Frau eingeklagt. Ihr wurde das Tattoo zu tief gestochen, sodass die Farbe verlief.
Der Tätowierer hatte der Frau vorgeschlagen, das Tattoo von einem Arzt beseitigen zu lassen, sodass er es noch einmal neu stechen kann. Das Gericht entschied, dass die Frau diese Prozedur nicht über sich ergehen lassen muss. Vor allem bei schmerzhaften Arbeiten und bei der Gefahr vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen sei das Vertrauen zu dem Unternehmer sehr wichtig.
Das Gericht entschied, dass die Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 750,00 zusteht. Zudem muss der Betrieb die Kosten für die Entfernung des Tattoos übernehmen.

Wenn an einem Tattoo hingegen nur kleine Korrekturen nötig sind, muss ein Kunde dies hinnehmen. So entschied in einem anderen Fall das Amtsgericht in München.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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