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Schlechtes Tattoo = Schmerzensgeld

Erschienen am 15.12.2014 um 16:22 Uhr

Schlechtes Tattoo = Schmerzensgeld

Schlechtes Tattoo = Schmerzensgeld

Eine Kundin darf Schmerzensgeld verlangen, wenn ein Tattoo mangelhaft ist. Sie muss keine Nachbesserungsversuche über sich ergehen lassen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Eine Frau klagte vor dem Oberlandesgericht Hamm, weil ihr Tattoo zu tief in der Haut saß, sodass die Farbe verlief. Der Tätowierer wollte das Tattoo von einem Arzt entfernen lassen und daraufhin das Tattoo neu stechen. Das Gericht entschied, dass die Frau das nicht mit machen müsse. Denn gerade Vertrauen sei bei einer schmerzhaften Arbeit und der Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen wichtig. Dieses Vertrauen sei sehr schwer erschüttert. 750 € Schmerzensgeld bekam die Kundin. Außerdem musste der Betrieb die Entfernung des Tattoos bezahlen.
Das Amtsgericht München urteilte in einem anderen Fall aber, dass kleine Korrekturen von der Kundin hingenommen werden müssen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

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kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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