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Schlüsseldienstabzocke- Geld zurück für Geschädigte

Erschienen am 20.11.2013 um 10:48 Uhr

Schlüsseldienstabzocke- Geld zurück für Geschädigte

Schlüsseldienstabzocke- Geld zurück für Geschädigte

Ausgesperrt, den Schlüssel von innen stecken lassen oder gar den Schlüssel verloren. Diese Situation ist ohnehin schon misslich genug. Wenn der herbeigerufene Schlüsseldienst dann die Rechnung präsentiert, fällt vielen Betroffenen aber dennoch erst mal die Kinnlade runter.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Bei hohen Summen im 3-stelligen Bereich sollte man sehr vorsichtig sein. Die Schlüsseldienstabzocke hat System. Was in den Gelben Seiten und Co nach großer Auswahl aussieht, ist in Wahrheit ein und in die selbe Firma. Die Masche hat es sogar schon zu einer TV-Dokumentation zur besten Sendezeit geschafft. Betroffene können aber ggfs. einen guten Teil des gezahlten Geldes zurückfordern. Überhöhte Preise bei Ausnutzen der hilfsbedürftigen Situation ist Wucher und damit nichtig. Für eine simple Türöffnung einer bloß zugefallenen Tür dürfen knappe 50 € gefordert werden. Wer hier bei über 150 € zahlen musste, kann sein Geld anteilig zurückfordern. Vorbeugend empfehlen wir unseren Mandanten, die Nummer eines tatsächlich im Ort ansässigen Schlüsseldienstes zu notieren.“

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

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