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Erschienen am 15.01.2015 um 09:59 Uhr
Schulden erben
Zwar werden in Deutschland in den nächsten Jahren riesige Vermögensmassen vererbt, jedoch werden sich nicht alle Erben über einen finanziellen Segen freuen dürfen, denn auch Schulden können vererbt werden, weiß der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Grundsätzlich kann der Erbe innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalles das Erbe ausschlagen. Dies empfiehlt sich im Besonderen bei den Erbfällen, bei denen außer Schulden nicht viel existiert.
Für die Ausschlagung muss der Erbe dem zuständigen Nachlassgericht seine notariell beglaubigte Ausschlagung schriftlich übermitteln, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Weiß der Erbe nichts von den Schulden und erfährt er dies erst nach Ablauf der sechs-Wochen-Frist, so hat er die Möglichkeit die Annahme der Erbschaft immer noch anzufechten.
Jedoch auch wenn der verschuldete Nachlass endgültig angenommen wurde bestehen Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass die Verbindlichkeiten nicht durch das private Vermögen beglichen werden müssen, erklärt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
So kann der Erbe eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragen.
Ersteres ist jedoch nur möglich soweit das Erbe die Schulden deckt. In diesem Fall wird der Verwalter die Gläubiger mit den Vermögenswerten des Nachlasses befriedigen.
Sollte der Nachlass überschuldet sein ermöglicht die Nachlassinsolvenz, dass die Gläubiger nur gemäß ihrer Quote am Nachlass beteiligt werden und in der Regel Forderungsausfälle zu beklagen haben.
Im Falle eines überschuldeten Nachlasses empfiehlt es sich jedoch stets einen Rechtsanwalt aufzusuchen, da bei Fehlern im Verfahren der Erbe mit seinem gesamten Vermögen für die Erbverbindlichkeiten haftet.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden
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