Panoramahotel Grobauer
3x Halbpension inkl. Schnuppermassage, Begrüßungstrunk, Nutzung Wellnessbereich, Badetücher
3 Sterne-Superior Hotel mit Hallenbad, Saunalandschaft, Wellness, Physiotherapie, eigenes Bio-Rind
pro Person ab 335,- €
Erschienen am 05.12.2014 um 10:50 Uhr
Sonnenschutz am Balkon
Zwei Klagen endeten mal mit mal ohne Erfolg zum Thema Sonnenschutz am Balkon.
Das Amtsgericht München entschied, dass ein Mieter, der eine Wohnung mit Südbalkon besitzt, eine Markise montieren darf. Die Begründung dafür war, dass der Schutz vor Sonne durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend sei. Die Vermieterin hatte die Zusage verweigert, da sie Sonnenschirme für ausreichend hielt.
In einem anderen Fall wurde die Markise von der Richterin nicht erlaubt. Das Amtsgericht Bochum hatte entschieden, dass der Vermieter seine Markise entfernen muss, weil die Eigentümergesellschaft sie nicht genehmigt hatte.
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