Menü

  • Home
  • Rubriken
    • Reisen
    • Wellness & Gesundheit
    • Sport
    • Unterhaltung
    • Politik
    • Vermischtes
  • Wellness
  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Barrierefreiheit

Newsportal Bayerischer Wald - FAZ Zeitungsleserin

Presseportal

Aktuelle Nachrichten und spannende Berichte

 

Hoteltipp

Wellnesshotel - Riedlberg

Relaxtage zum Entspannen

1x Teilmassage 1x Hydrojetmassage oder Magnetfeldtherapie

2 Übernachtungen im 4-Sterne-Hotel mit Hallenbad, ganzjährigem Außenpool, Solepool Saunalandschaft>>

pro Person ab 361,- €

Anfrage

Website

  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

 

Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Erschienen am 26.11.2014 um 09:14 Uhr

Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Viele Arbeitnehmer arbeiten, zumindest Teil- oder Zeitweise, vom heimischen Arbeitszimmer aus. Jedoch sind hierbei Schwierigkeiten bei der steuerlichen Geltendmachung praktisch vorprogrammiert, erklärt der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Nunmehr hat der Bundesfinanzhof in zwei Entscheidungen (Az.: VI R 40/12 & VI R 37/13) die Möglichkeiten einer Geltendmachung etwas klar gestellt.
So sei eine Geltendmachung dann ausgeschlossen, wenn freiwillig und ohne Not der Heimarbeitsplatz gewählt wird. Gibt es hingegen nur wenige Arbeitsplätze am Ort des Arbeitgebers im Verhältnis zu den dort tätigen Arbeitnehmern, so ist eine steuerliche Geltendmachung durchaus möglich.

Der Bundesfinanzhof geht nunmehr davon aus, dass eine steuerliche Geltendmachung dann möglich ist, wenn nicht alle Dienstaufgaben im erforderlichen Umfang im Büro erledigt werden können, dabei spielt es auch keine Rolle, ob sich der Angestellte um einen eigenen Arbeitsplatz im Büro bemüht hat, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller das Urteil.

Jedoch gilt dies nicht, wenn der Arbeitnehmer freiwillig zu Hause arbeitet. Wer grundsätzlich im Büro arbeiten kann und freiwillig mit seinem Arbeitgeber Heimarbeit vereinbart, darf den Arbeitsplatz nicht von der Steuer absetzen, erklärt Cäsar-Preller.

Insgesamt hat der Bundesfinanzhof, nach der Meinung des Rechtsanwaltes Cäsar-Preller, nunmehr etwas Licht ins Dunkel der Geltendmachung des heimischen Arbeitszimmers gebracht.
Wer kaum im Betrieb arbeiten kann, sollte nunmehr prüfen, ob er sich nicht stützend auf die vorhergehenden Urteile, sein Arbeitszimmer absetzen und so seine Steuerlast etwas mindern kann.

 

Impressum

Joachim Cäsar-Preller
Uhlandstr. 4
65189 Wiesbaden

0611 45023-0
0611 45023-17

caesar-preller.de
kanzlei@caesar-preller.de

 

 

Zurück

Login für Autoren

Einloggen

kostenlos Registrieren »
Passwort vergessen?

 

5-Sterne-Hotel in Bayern

Wellnesshotel in Bayern mit 5 Sternen

5-Sterne-Wellnesshotel

Erstes 5 Sterne Hotel im Bayr. Wald mit größter Hotel-Badelandschaft in Bayern!

zum Wellnesshotel

 

Urlaubskatalog

Gesamtkatalog Bayerischer Wald

Hier gratis anfordern

 

Hotel - Lindenwirt

Refugium Lindenwirt Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche

Wellness & Regeneration für höchste Ansprüche - 4 Sterne Hotel in Drachselsried

Zur Homepage »

 

Hotel St. Gunther

Hotel St. Gunther

4-Sterne S Wellnesshotel im Bayerwald - Hotel in Rinchnach

Zur Homepage »

 

Hotel - Birkenhof

Spirit & Spa Hotel Birkenhof

4 Sterne Spirit & Spa Hotel in Grafenwiesen

Zur Homepage »

 

BAYERISCHER-WALD-NEWS ist in GoogleNews gelistet:

Bayerischer Wald bei Google News

Täglich über 1.000 Besucher!
Über 1.000 Besucher suchen täglich nach Neuigkeiten und Informationen in unserem Presseportal

 


News

  • Infos
  • Wellness
  • Login Autoren

Rubriken

  • Alle Rubriken
  • Reisen
  • Wellness & Gesundheit
  • Sport
  • Unterhaltung
  • Politik
  • Vermischtes

Service

  • Nutzungsrechte
  • Impressum & Datenschutz
  • Sitemap
  • Barrierefreiheitserklärung

 

www.bayerischer-wald-news.de ist ein News-Portal der Tourismus-Marketing Bayerischer Wald e.K.

Programmierung: © Tourismus Marketing Bayerischer Wald, Bayern Urlaub