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Technischer Defekt

Erschienen am 02.12.2014 um 11:26 Uhr

Technischer Defekt

Technischer Defekt

Sicherheit geht vor Pünktlichkeit. Dies gilt auch auf Reisen. Aber eine Verspätung durch einen technischen Fehler müssen Fluggäste nicht einfach so hinnehmen.
Das Amtsgericht Frankfurt entschied, dass Passagieren eine Ausgleichszahlung zusteht, wenn der Flug wegen technischer Probleme abgebrochen werden muss und es deshalb zu massiver Verspätung kommt.
Der Fall:
Die Klägerin wollte von Frankfurt am Main über Abu Dhabi nach Bangkok reisen. Nach planmäßigem Start wurde der Flug wegen eines technischen Defekts abgebrochen. Daraufhin kehrte die Maschine nach Frankfurt zurück. Die Klägerin wurde auf einen späteren Flug umgebucht. Dies hatte aber zur Folge, dass sie ihren Anschlussflug nicht mehr erreichte. Sie forderte daraufhin 600,00 € Ausgleichszahlung.
Das Gericht gab ihr Recht. Denn technische Defekte seinen grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten können. Nur wenn ein solcher vorliegt, zum Beispiel infolge eines Streiks oder massiven Unwetters, ist die Airline nach derzeitigem Recht von der Zahlung einer Ausgleichsleistung entbunden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Uhlandstr. 4, 65189 Wiesbaden

 

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